Das  sächsische Kabinett hat am 29. September2020 beschlossen, den Entwurf  für ein Sächsisches Gesetz zur Umsetzung der Grundsteuerreform in den  Landtag einzubringen. Ziel des Gesetzes ist es, die regionalen  Besonderheiten zu berücksichtigen und so die Verwerfungen durch das  Bundesmodell deutlich abzumildern. Dieses hätte zu einer  flächendeckenden deutlichen Mehrbelastung des Wohnens geführt. "Das war  für uns kein vertretbarer Weg. Deshalb haben wir ein sächsisches  Grundsteuermodell entwickelt, das ausgewogener ist als das  Bundesmodell", so Finanzminister Hartmut Vorjohann nach der  Kabinettsitzung.
Hierzu wird die Steuermesszahl künftig zwischen  den Nutzungsarten differenziert. Gleichzeitig ist damit sichergestellt,  dass die Einnahmen für die Kommunen insgesamt gleich bleiben und zwar  ohne, dass die kommunalen Hebesätze für die Grundsteuer sich zu weit von  den heutigen entfernen müssen.
Nach der Freigabe durch das  Kabinett am 14. Juli 2020 wurden die fachlich betroffenen Verbände und  Interessenvertretungen sowie der Sächsische Normenkontrollrat im Zuge  einer schriftlichen Anhörung beteiligt. Im Ergebnis des  Anhörungsverfahrens wird der Gesetzentwurf ohne Änderung jetzt dem  Sächsischen Landtag zur Befassung zugeleitet.
"Ich habe  Verständnis für die Sorgen der Verbände und Interessenvertreter, die  sich für einen möglichst geringen Zusatzaufwand ihrer Mitglieder und  niedrige Mehrbelastungen einsetzen. Klar war aber von vornherein, dass  es unabhängig vom Modell Veränderungen für Einzelne geben wird. Hier  galt es, die Verwerfungen so moderat wie möglich zu halten. Unser  Umsetzungsgesetz leistet das. Davon sind wir nach wie vor überzeugt", so  Vorjohann. Nur durch die differenzierten Steuermesszahlen gewährleiste  man, dass die einzelnen Nutzungsarten in etwa wie bisher zum  Grundsteueraufkommen in Sachsen beitragen.
Mit der Einbringung in  den Landtag liegt der Freistaat jetzt sehr gut im Zeitplan, um die  Reform bis Ende 2024 umzusetzen. Ab Juli 2022 sollen die dafür  erforderlichen Steuererklärungen bearbeitet werden. Die neue Grundsteuer  ist ab 1. Januar 2025 zu entrichten. Quelle/Weitere Informationen: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen, Pressemitteilung vom 29. September 2020
Das Kabinett hat am 14. Juli 2020 das SächsischeGesetz zur Umsetzung der Grundsteuerreform zur Anhörung freigegeben. Geplant ist es, die Reform bis Ende 2024 umzusetzen. Der Gesetzentwurf sieht die vom Bundesgesetz vorgesehene Nutzung der Länderöffnungsklausel für Sachsen vor. "Unser Ziel, die sächsischen Besonderheiten zu berücksichtigen und so die Verwerfungen durch das Bundesmodell deutlich abzumildern, können wir damit erreichen. Und das wie vorgesehen aufkommensneutral, also bei gleichbleibenden Einnahmen für unsere Kommunen", sagte Finanzminister Hartmut Vorjohann nach der Kabinettsitzung.
Da das Bundesmodell Wohnen in Sachsen spürbar verteuern würde, sind im sächsischen Umsetzungsgesetz Veränderungen vorgenommen worden. "Wir haben uns rund 3.600 Echtfälle genau angeschaut und verschiedene Modelle gerechnet. Beim Bundesmodell würde Wohnen in Summe rund 30 Prozent teurer. Das ist für uns nicht vertretbar", erläuterte Vorjohann. Man sei daher zu dem Ergebnis gekommen, dass bei getrennter Betrachtung von Wohnen und geschäftlicher Nutzung, anders als beim Bundesmodell, eine ausgewogenere Verteilung möglich ist. "Deshalb schlagen wir sachsen-spezifische Steuermesszahlen vor."
Statt der für alle Nutzungsarten einheitlichen Steuermesszahl von 0,34 Promille beim Bundesmodell sollen im Freistaat 0,36 Promille für Wohngrundstücke und 0,72 Promille für Geschäftsgrundstücke genutzt werden. "Dadurch berücksichtigen wir Wertsteigerungen, aber ohne Umverteilung zu Lasten einer einzelnen Nutzungsart und ohne Wohnen zu verteuern", so der Finanzminister.
Keine Abweichungen vom Bundesmodell plane man bei der Wertermittlung, der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) und bei unbebauten Grundstücken.
Sachsen habe damit als erstes Land einen Entwurf für ein Umsetzungsgesetz auf den Weg gebracht. "Wir müssen rund 2,5 Millionen wirtschaftlichen Einheiten bis Ende 2023 durch unsere Finanzämter neu bewerten. Mit unserem Zeitplan sind wir gut vorbereitet, um ab Juli 2022 Steuererklärungen annehmen und bearbeiten zu können", sagte Vorjohann abschließend. Die neue Grundsteuer ist ab 1. Januar 2025 zu entrichten. Sächsisches Staatsministerium der Finanzen, Pressemitteilung vom 14. Juli 2020