Sachsen: Landtag beschließt BRKG-Novelle

Februar 2024

Der Sächsische Landtag hat das »Vierte Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz« beschlossen und damit zahlreiche Verbesserungen für den Bevölkerungsschutz auf den Weg gebracht.

Auf Empfehlung der Expertenkommission Waldbrand im parlamentarischen Verfahren wurde noch eine wesentliche Ergänzung aufgenommen: Künftig sind die Landkreise für die Brandverhütungsschau in zusammenhängenden und gemeindeübergreifenden Waldgebieten zuständig – das entlastet die bisher verantwortlichen Gemeinden. Zudem beschäftigen die Landkreise bereits spezialisiertes Personal.

Weitere wichtige Neuerungen zu:

  • Kostenbeteiligung des Freistaats bei Großbränden | Kreisbrandmeister übernimmt bei erstmals umfassend definierten »Großschadensereignis«:
  • Stützpunktfeuerwehren als neues Instrument der kommunalen Zusammenarbeit:
  • Helfer werden gleichgestellt – Bergwacht und Wasserrettungsdienste ins Gesetz integriert:
  • Schutz Kritischer Infrastrukturen ausdrücklich im Gesetz erwähnt:
  • »Spontanhelfer« explizit im Gesetz erwähnt:
  • Integration der Kriseninterventionsteams in die Strukturen des Katastrophenschutzes:
  • Rechtliche Grundlage für organisierte Erste Hilfe bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes:
  • Experimentierklausel für innovative Ansätze im Rettungsdienst – etwa bei der Telemedizin:
  • Optionale Bereichsausnahme lässt Aufgabenträgern bei Ausschreibungen der Rettungswachen mehr Spielraum

Nach der Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt soll das Gesetz Anfang 2024 in Kraft treten.

Quelle/Weitere Informationen:  Sachsen.de, Medienservice, Pressemitteilung vom 13.12.2023