Sachsen: Sofortzuschlag ab 1. Juli

Juli 2022

Der sächsische Landtag hat am 14. Juli 2022 das Vierte Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches verabschiedet. Damit hat das Parlament die Weichen für die Auszahlung des Sofortzuschlages in Höhe von 20 Euro monatlich für bedürftige Kinder und Jugendliche gestellt.

Von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten ab 1. Juli 2022 monatlich 20 Euro zusätzlich ausgezahlt. Erhalten können den Sofortzuschlag Personen dieser Altersklasse, die Anspruch haben auf:

  •  Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
  • oder für die Kinderzuschlag bezogen wird.

Der Sofortzuschlag wird unbürokratisch durch die Stellen ausgezahlt, die auch die jeweilige Grundleistung auszahlen. Familien, die bereits den Kinderzuschlag oder eine andere Leistung erhalten, müssen dafür keinen gesonderten Antrag stellen.

Quelle/Weitere Informationen: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Landesportal, Meldung 14. Juli 2022