Sachsen unterstützt Kommunen bei der Planung von Gewerbegebieten

Januar 2024

Sachsens Kommunen können sich erneut um Fördermittel für die Planung von Gewerbegebieten bewerben (Förderaufruf, 30.11.2023). Die entsprechenden Seiten zur Antragstellung im Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB)  wurden am 14. Dezember 2023 freigeschaltet. Das Kabinett hatte die Förderrichtlinie RegioPlan Anfang Januar 2023 beschlossen. Im Doppelhaushalt stehen für die Jahre 2023 und 2024 Fördermittel in Höhe von zehn Millionen Euro zur Verfügung.

"Schon nach dem ersten Förderaufruf hatten wir zahlreiche Anträge erhalten und konnten 29 Vorhaben mit rund 4,8 Millionen Euro unterstützen«, so Staatsminister Thomas Schmidt. »Wir gehen weiter von einem großen Interesse der Kommunen aus. Sie müssen Flächen für Gewerbeansiedlungen vorhalten, die Investoren schnell zur Verfügung gestellt werden können. Die planerische Vorbereitung solcher Flächen ist darum eine wichtige Voraussetzung für Wirtschaftsansiedlungen. Mit der Förderung des Freistaates erhalten die Kommunen eine Zwischenfinanzierung für die hohen Kosten, die schon für die Planung entstehen."

Ein Schwerpunkt der Förderung liegt bei Bebauungsplänen für gewerbliche Ansiedlungen mit einer Größe von mehr als 50 Hektar. Der Fördersatz liegt bis zum Jahr 2025 bei 75 Prozent und wird danach schrittweise sinken. Bebauungspläne für Ansiedlungen von zehn bis 50 Hektar sowie Flächennutzungspläne, die eine gewerbliche Ansiedlung von mindestens zehn Hektar Größe vorsehen, werden in den Jahren 2023 und 2024 mit 50 Prozent unterstützt. Auch hier reduziert sich danach der Fördersatz.

Anträge sind bis zum 14. März 2024 möglich. Für die Auswahl der zu fördernden Vorhaben werden folgende Rankingkriterien berücksichtigt:

  • landes- und bundespolitisches Interesse,
  • Zukunfts- und Schlüsseltechnologien,
  • Strukturwandel / Strukturentwicklung,
  • Energieeffizienz / Nutzung erneuerbarer Energien,
  • Rückführung von Flächen in den Flächenkreislauf,
  • Stärkung von Wertschöpfungsketten,
  • Machbarkeit bzw.
  • Bedarf.

Quelle/Weitere Informationen: Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung, Pressemitteilung vom 19. November 2023

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