Sächsisches Kabinett verabschiedet Maßnahmenplan zum EKP 2021

Juli 2023

Am 4. Juli 2023 hat das Kabinett den Maßnahmenplan zum Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2021 bestätigt. Die fast 192 konkreten Maßnahmen beschreiben die Aktivitäten der Staatsregierung, um die Ziele und Handlungsschwerpunkte des EKP 2021 umzusetzen. Kosten und Wirksamkeit der Maßnahmen wurde abgeschätzt und deren Entwürfe großteilig wurden in einem Beteiligungsverfahren im Sommer 2022 mit der Fachöffentlichkeit abgestimmt. Infolgedessen wurden ca. 40 Maßnahmen angepasst. Anschließend wurde der Maßnahmenteil des Handlungsfelds 1 – Klimabewusste Landesverwaltung fertiggestellt. In den 31 Maßnahmen zeigt der Freistaat Sachsen, wie die öffentliche Hand als Vorbild beim Klimaschutz voranschreiten wird – von nachhaltiger Beschaffung über Energieeffizienz und Photovoltaikausbau auf Landesliegenschaften bis hin zu umweltbewussterem Bauen sowie treibhausgasarmer Mobilität. . Ziel ist es, bereits bis 2040 weitgehende Klimaneutralität der Landesverwaltung zu erreichen. Ein Monitoring wird ab 2024 fortlaufend auf Wirksamkeit des Programms prüfen.

Quelle/Weitere Informationen: Medienservice Sachsen.de, Meldung am 4. Juli 2023


Sächsisches Kabinett beschließt Energie- und Klimaprogramm

Juni 2021: Das sächsische Kabinett hat am 1. Juni 2021 das neue Energie- und Klimaprogramm (EKP) des Freistaats beschlossen. Es legt die Grundlagen und die strategische Ausrichtung der Energie- und Klimapolitik für Sachsen bis 2030 fest.

Das EKP soll den breiten Sockel für Ausbau und Weiterentwicklung von Strom aus Sonne und Wind, Wärmewende, kommunalen Klimaschutz und Basis für kommende Richtlinien und Förderprogramme bilden. Das EKP schafft zudem die Grundlage dafür, dass Sachsen seinen Beitrag zu den völkerrechtlich verbindlichen Paris-Zielen leisten kann.

Das bisherige EKP stammte aus dem Jahr 2012. Das neue EKP soll der Weiterentwicklung in der Energiewirtschaft und beim Klimaschutz Rechnung tragen. Durch das Programm sollen der beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien und eine deutliche Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen erreicht werden.

Das EKP besteht aus zwei Teilen. Teil eins beschreibt die Grundlagen und die strategische Ausrichtung der sächsischen Energie- und Klimapolitik, den regionalen Klimawandel, die Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen in Sachsen, die europäischen und nationalen klimapolitischen Rahmenbedingungen sowie die politischen Leitlinien und energie- und klimapolitischen Strategien für Sachsen bis 2030.

Teil zwei beschreibt Ziele und Handlungsschwerpunkte in den Handlungsfeldern klimabewusste Landesverwaltung, kommunaler Klimaschutz und Klimaanpassung, Energieversorgung, Industrie und Gewerbe, Mobilität, Gebäude, Umwelt und Landnutzungen, Gesundheit und Katastrophenschutz, Forschung und Wissensvermittlung.

Sächsische Staatskanzlei und Ministerien setzen das EKP um und erstellen dafür in eigener Zuständigkeit Maßnahmen. Eine Interministerielle Arbeitsgruppe unter Federführung des SMEKUL erarbeitet daraus einen gemeinsamen Maßnahmenplan. Zudem wird die Staatsregierung Vorschläge zur Akzeptanzsteigerung und zur Beteiligung von Bürgerinnen, Bürgern und Kommunen vorlegen sowie dazu, wie Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden können. Quelle/Weitere Informationen: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Pressemitteilung vom 1. Juni 2021