Sächsisches Kabinett verabschiedet Richtlinie LEADER

Juli 2023

Sachsens Staatsministerium für Regionalentwicklung stellte am 20. Juni 2023 in Markkleeberg die neue Förderrichtlinie LEADER vor. Sie bildet die Richtschnur, auf deren Grundlage jetzt die Anfang März ernannten 30 sächsischen LEADER-Gebiete Projekte zur Umsetzung ihrer LEADER-Entwicklungsstrategien (LES) auswählen können.

Für die Förderperiode 2023 bis 2027 steht den 30 LEADER-Gebieten ein Gesamtbudget von knapp 241 Millionen Euro zur Verfügung. Die Umsetzung erfolgt nach dem seit 2014 bewährten Ablauf: Die LEADER-Gebiete starten thematische Aufrufe, auf die sich je nach Thema Bürger, Unternehmen, Vereine und Gemeinden mit ihren Vorhaben um eine Förderung bewerben können. Die LEADER-Aktionsgruppen (LAG) wählen dann selbst die Vorhaben zur Förderung aus, die den regionalen Zielen aus ihren Entwicklungsstrategien am meisten dienen. Für so bestätigte Projekte kann eine Förderung beantragt werden. Zuständig für die Bewilligung sind die Landkreise.

Quelle/Weitere Informationen: Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung, Medienservice Sachsen.de, Meldung 20. Juni 2023


LEADER-Gebiete: Förderung in Sachsen geht weiter – Regionen erhalten Planungsperspektive für Übergangsjahre 2021/2022

Februar 2021: Die 30 LEADER-Gebiete in Sachsen können ihre Arbeit bald fortsetzen. Nach derzeitigem Stand werden sie für die beiden Übergangsjahre 2021 und 2022 insgesamt 104 Millionen Euro erhalten. Endgültige Gewissheit über die zur Verfügung stehende Summe wird nach Genehmigung der beabsichtigten Änderung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum (EPLR) durch die EU-Kommission bestehen. Über ihre geplanten Einzelbudgets hat das Staatsministerium für Regionalentwicklung die LEADER-Gebiete am 15. Februar 2021 informiert.

"Ich freue mich, dass damit die Zeit des Bangens und des Stillstands vorbei ist", so Staatsminister Thomas Schmidt. "Lange war unklar, wie es nach dem Ende der bis zum Jahr 2020 laufenden Förderperiode weitergeht. Nun ist sicher: für die zwei Übergangsjahre gibt es neues Geld zu alten Regeln. Das war der Wunsch der Regionen." Mit den nun vorliegenden Informationen könnten die Regionen planen, wie sie das so zur Verfügung stehende Budget auf ihre unterschiedlichen Entwicklungsziele aufteilen, Aufrufe planen und so die ersten Schritte für die Umsetzung neuer Projekte zügig angehen, so Schmidt weiter.

Nach den guten Erfahrungen mit der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) in der Förderperiode bis zum Jahr 2013 hätte der Freistaat Sachsen seinen LEADER-Regionen für 2014 bis 2020 noch größere Gestaltungsmöglichkeiten in der regionalen Entwicklung eröffnet und mehr Verantwortung bei der Verwendung der Fördermittel übertragen, so das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung. Dabei hätte der Freistaat wie kein anderes Bundesland auf das LEADER-Prinzip gesetzt: Die Akteure im ländlichen Raum hätten nahezu flächendeckend die Vorteile eigenständiger Strategien einschließlich der Verantwortung für ihr Budget nutzen können (EPLR-Factsheet Sachsen 2014-2020).

Die Regionen erhielten dafür mit 447 Millionen Euro 40 Prozent der Mittel des sächsischen Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum (EPLR). Dieser hohe Anteil sei nun auch für die beiden Übergangsjahre vorgesehen. Von den für das EPLR zur Verfügung stehenden 252 Millionen Euro sollen 104 Millionen für die LEADER-Förderung verwendet werden.

Zwar könnten die LEADER-Gebiete erst mit der Genehmigung der EU-Kommission über die neuen Mittel verfügen. Mit der frühzeitigen Information würden die LEADER-Gebiete aber in die Lage versetzt, bereits jetzt ihre Strategien zu entwickeln und schnell handeln zu können, sobald die Genehmigung der EU-Kommission vorliegt.
Quelle/Weitere Informationen: Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung, Pressemitteilung vom 15. Februar 2021