Sächsisches Projekt "Vitale Regionen – Verbesserte Daseinsvorsorge durch interkommunale Zusammenarbeit" gestartet

Juni 2021

Eine medizinische Versorgung, Schulangebote, gute Straßen, Sportstätten und Katastrophenschutz sind unter anderem Kern vitaler Regionen. Um die Infrastruktur in Sachsen zu stärken, hat das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) das Projekt "Vitale Regionen – Verbesserte Daseinsvorsorge durch interkommunale Zusammenarbeit" gestartet. Im kürzlich vom Sächsischen Landtag beschlossenen Doppelhaushalt 2021/22 sind insgesamt vier Millionen Euro für entsprechende Modellprojekte vorgesehen. Sächsische Landkreise, Städte und Gemeinden sowie kommunale Zweck- und Verwaltungsverbände können bis zum 15. Juli 2021 investive Vorhaben der Regionalentwicklung bei ihren Regionalen Planungsverbänden anmelden.

Gefördert werden Investitionen zur Sicherung der regionalen Daseinsvorsorge. Angemeldet werden können beispielsweise Vorhaben, die regional angepasste Konzepte der Daseinsvorsorge in dünn besiedelten oder strukturschwachen Räumen umsetzen, um eine bedarfsgerechte und bezahlbare Infrastruktur in den wichtigsten Bereichen zu gewährleisten. Dazu gehören beispielsweise die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung, Straßen, medizinische Grundversorgung, Schulangebote, Katastrophenschutz und eine Grundausstattung in den Bereichen Kinder, Sport und Senioren. Die Erreichbarkeit der Angebote ist dabei ein zentraler Aspekt. Daneben sollen die Vorhaben eine gemeinsame Nutzung von Einrichtungen und Angeboten mehrerer Kommunen fördern und optimieren sowie die Qualität von Angeboten der Daseinsvorsorge kommunenübergreifend steigern. Auch die Schaffung, Umstrukturierung oder der Erhalt notwendiger gemeinsamer kommunaler Angebote der sozialen und kulturellen Daseinsvorsorge können gefördert werden.

Für die Auswahl der Modellprojekte, die gefördert werden, stehen vor allem das Maß an Innovation und die Übertragbarkeit auf andere Regionen, die Berücksichtigung des Zentrale-Orte-Ansatzes und eine überregionale Ausstrahlung im Mittelpunkt. Sie erfolgt in Abstimmung mit den jeweils betroffenen Ressorts. Das Förderverfahren selbst wird durch die Landesdirektion Sachsen geführt. Quelle/Weitere Informationen: Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung, Pressemitteilung vom 2. Juni 2021