Schleswig-Holstein: Bessere Förderkonditionen für sozialen Wohnungsbau - Bau von Wohnraum für Flüchtlinge wird erleichtert

Oktober 2015

Die Zielgruppen des sozialen Wohnungsbaues in Schleswig-Holstein sollen erweitert werden. Ziel ist es insbesondere, das Wohnen von Flüchtlingen stärker als bisher unterstützen zu können. Auch die Möglichkeiten, andere dringliche Notlagen im Rahmen der Wohnraumförderung zu fördern, sollen ausgebaut werden. Diese Absichten verfolgt die geplante Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes, den das Kabinett 13. Oktober 2015 in Kiel beraten hat. Vorgesehen sind auch neue Darlehensbedingungen, mit denen die bestehenden Zweckbindungen im sozialen Wohnungsbau erhalten werden sollen. In den kommenden sechs Wochen können die Wohnungswirtschaft und die kommunalen Landesverbände zu dem Entwurf Stellung nehmen.

Innenminister Stefan Studt betonte die Notwendigkeit, angesichts der steigenden Zuwanderungszahlen dem steigenden Druck auf den Wohnungsmarkt insbesondere für Haushalte, die sich nicht aus eigener Kraft mit Wohnraum versorgen können, zu begegnen. Dazu sollen als neue Zielgruppe für den sozialen Miet- und Genossenschaftsbau neben Familien, Älteren und Menschen mit Behinderungen künftig auch Personen in sozialen Notlagen aufgeführt werden. "Wir kommen damit zugleich unserer Verantwortung nach, die Kommunen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei der Schaffung von Wohnraum insbesondere für Flüchtlinge zu unterstützen", sagte Studt.

Wichtige Regelungen enthält der Gesetzentwurf zur langfristigen Sicherung des Bestandes der rund 46.000 Sozialwohnungen in Schleswig-Holstein. Künftig sollen den Darlehensnehmern veränderte, wirtschaftliche attraktive Konditionen angeboten werden können. „Die aktuell niedrigen Marktzinsen führen dazu, dass vielfach Darlehen vorzeitig abgelöst werden und soziale Bindungen früher auslaufen. Dieser Entwicklung wollen wir mit geänderten Darlehnskonditionen entgegenwirken“, sagte Studt.

Auch die Belegung von gefördertem Wohnraum soll künftig grundsätzlich flexibler gehandhabt werden können. Damit wird zum Beispiel die zielgenaue Förderung von Frauenhäusern, Studentenwohnheimen und Flüchtlingsprojekten vereinfacht. "Die modernisierte Wohnraumförderung des Landes wird damit über die aktuelle Flüchtlingssituation hinaus als soziales Instrument im Bereich Wohnen ausgebaut" so Studt. Quelle: Pressemittteilung des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten vom 13. Oktober 2015