Schulgebäude an aktuelle pädagogische Anforderungen anpassen – 208 Mio. Euro für Schulbau und Schulsanierungen in Baden-Württemberg

Dezember 2022

Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Kommunen als Schulträger dauerhaft sowohl beim Bau als auch seit dem Jahr 2020 bei der Sanierung von Schulen. So stehen seit dem Doppelhaushalt 2020/2021 pro Jahr jeweils 100 Millionen Euro für den Bau von Schulen sowie für deren Sanierung zur Verfügung. Die Fördermittel sollen dabei helfen, die Schulgebäude an aktuelle pädagogische Anforderungen anzupassen. Zusammen mit den Fördermitteln in Höhe von acht Millionen Euro für Ganztagsbaumaßnahmen hilft das Land den kommunalen Schulträgern in diesem Jahr mit etwa 208 Millionen Euro bei ihrer originären Aufgabe.

Alle Anträge für Sanierungsmaßnahmen konnten berücksichtigt werden
Das Kultusministerium teilt mit, dass im Sanierungsprogramm für das Jahr 2022 für öffentliche Schulträger alle 70 Sanierungsmaßnahmen (Bauobjektliste zum Schulsanierungsprogramm 2022, PDF) mit einem Volumen von etwa 59 Millionen Euro berücksichtigt werden konnten. Die 41 Millionen Euro, die nicht beantragt wurden, hat das Ministerium in das Programm zur Bauförderung umgeschichtet (Bauobjektliste zum Schulbauförderungsprogramm 2022, PDF). Damit konnten dort 101 Baumaßnahmen mit einem Volumen von 141 Millionen Euro bewilligt werden. Die zur Verfügung stehenden Fördermittel für Sanierungen und Schulhausbau werden dadurch vollständig in Anspruch genommen. Im Fördertopf für ganztägige Angebote wurden 21 Fördermaßnahmen (Bauobjektliste zum Förderprogramm für Baumaßnahmen an Schulen mit ganztägigen Angeboten 2022, PDF) mit einem Volumen von insgesamt acht Millionen Euro berücksichtigt.

Seit dem Doppelhaushalt 2020/2021 stehen pro Jahr jeweils 100 Millionen Euro für die Förderung von Schulbaumaßnahmen und 100 Millionen Euro für die Förderung von Schulsanierungen zur Verfügung. Nicht benötigte Fördermittel aus dem einen Förderbereich können für bauliche Maßnahmen des jeweils anderen Förderbereichs verwendet werden. Das Land will mit dieser Regelung dafür sorgen, dass die verfügbaren Fördermittel in vollem Umfang den öffentlichen Schulträgern zur Verfügung stehen. Hierdurch könne laut Kultusministerium auch der teilweise bestehende Antragsstau abgebaut werden, so dass sich für Schulträger kürzere Wartezeiten bis zu einer Bewilligung ergeben könnten.

Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 9. Dezember 2022