Schwimmbäder in Bayerns Kommunen – Sofortprogramm zur Förderung der Schwimmbadinfrastruktur beschlossen

Juni 2023

Der Ministerrat hat am 13. Juni 2023 ein Maßnahmenpaket zur Erhöhung der Investitionen in Bayerns Schwimmbäder beschlossen. Außerdem wurde das Gutscheinprogramm "Mach mit – Tauch auf" ("Seepferdchenprogramm") neu aufgelegt. Im Einzelnen hat die bayerische Staatsregierung folgende Maßnahmen beschlossen:

Die Förderung von Kommunen beim Bau von Schulschwimmhallen wird weiter verbessert (kommunale Hochbauförderung):
 

  • Kommunen, die ein Schulschwimmbad in interkommunaler Zusammenarbeit errichten, erhalten künftig einen Fördersatzzuschlag von 10 Prozentpunkten.
  • Außerdem sollen die Kostenrichtwerte, also die Grundlage für die Förderungshöhe, nach einer baufachlichen Prüfung erhöht werden, um so den spezifischen Kostenentwicklungen beim Bau von Schulschwimmbädern besser Rechnung zu tragen.

Die Förderung der Sanierung, Modernisierung und barrierefreien Umgestaltung von kommunalen Bädern – überwiegend Freibäder, in denen Schulschwimmen oder Schwimmkurse angeboten werden – wird deutlich erhöht (Sonderprogramm Schwimmbadförderung des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr):

  • Der Förderrahmen wird verdoppelt und beträgt somit bis zu 80 %. Für finanzschwache Kommunen wird der Höchstfördersatz auf bis zu 90 % angehoben.
  • Die Deckelung der zuwendungsfähigen Ausgaben wird von derzeit 5,807 Mio. Euro auf 8 Mio. Euro angehoben.

Durch diese Maßnahmen sollen die bayerischen Kommunen insbesondere beim Bau von Freibädern künftig noch besser unterstützt werden.

Auch die Förderung vereinseigener Schwimmbäder soll durch Anpassung der Förderkulisse im Rahmen der Sportförderung verbessert und die Fördersätze angepasst werden.
Quelle/Weitere Informationen: Bayerische Staatsregierung, Pressemitteilung vom 13. Juni 2023