Solaranlagen in Überschwemmungsgebieten – Gesetzentwurf zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vorgelegt

September 2025

Der Bundesrat möchte den Bau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Überschwemmungsgebieten ermöglichen. Zu diesem Zweck hat die Länderkammer einen entsprechenden Gesetzentwurf (BT Drs. 21/1378) zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vorgelegt. Dem Entwurf zufolge sollen Photovoltaikanlagen wasserrechtlich privilegiert werden, indem bei der Ausweisung von Baugebieten künftig auf die Erfordernisse des Artikels 78, Absatz 2 des WHG verzichtet wird.
 

Bisher lasse sich die Errichtung solcher Anlagen in einem "festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet" praktisch kaum verwirklichen, obwohl Gründe des Hochwasserschutzes dem in vielen Fällen nicht entgegenstünden, heißt es in der Vorlage. Die meisten Anlagen versiegelten weder den Boden, noch verhinderten sie das Absickern von Hochwasser. Einzelfallprüfungen seien aber bei der aktuellen Gesetzeslage nicht möglich.

Mit der geplanten Änderung blieben Belange des Hochwasserschutzes sichergestellt, auch Auswirkungen von Photovoltaikanlagen auf die Nachbarschaft würden nach wie vor berücksichtigt, heißt es im Entwurf des Bundesrates.

Die Bundesregierung hingegen sieht die Ansiedlung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Überschwemmungsgebieten kritisch, wie sie in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf deutlich macht. Neben der präventiven Vermeidung von potenziellen Hochwasserschäden und nachteiligen Folgen für Mensch und Gesundheit komme "Überschwemmungsgebieten, wie insbesondere Auenlandschaften, eine wichtige Funktion sowohl für den Natur- und Bodenschutz als auch für den Klimaschutz zu". Bauliche Aktivitäten und Anlagen in solchen Gebieten würden diese Funktionen "erheblich beeinträchtigen", so die Bundesregierung. Selbst wenn die Versiegelung bei Freiflächen-Photovoltaikanlagen "verhältnismäßig gering" sei, stellten Bau und Anlagen an sich einen Eingriff in den Boden und seine Funktionen dar.

Dies stehe überdies den Zielen des neuen globalen Rahmens zur Biodiversität, der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, der EU-Bodenstrategie für 2030 und der in diesem Zusammenhang beschlossenen Verordnung zur Wiederherstellung der Natur entgegen, heißt es in der Stellungnahme weiter. "Die Renaturierung von Ökosystemen, vor allem von besonders kohlenstoffspeichernden Ökosystemen, wie zum Beispiel von Mooren und Auen, ist ein hervorzuhebendes Ziel dieser Strategien."

Quelle/Weitere Informationen: Heute im Bundesrat (hib) vom 3. September 2025

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