Die Kommission zur Sozialstaatsreform hat am 28. Januar 2026 der zuständigen Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas, ihren Abschlussbericht vorgelegt. Sie spricht sich darin für eine grundlegende Modernisierung des Sozialleistungssystems aus.
Unter Mitwirkung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat die Sozialstaatskommission seit September 2025 26 konkrete Empfehlungen zur Modernisierung des Sozialstaats erarbeitet. Mit der Vorlage des Berichts wird ein wesentlicher Auftrag des Koalitionsvertrages umgesetzt.
Die Handlungsfelder des Kommissionsberichts zielen schwerpunktmäßig auf Staatsmodernisierung, Digitalisierung und Bürokratierückbau ab:
1. Sozialleistungen neu systematisieren
Die Kommission empfiehlt, Leistungen zusammenzulegen und dadurch die Komplexität des Leistungssystems zu reduzieren. Ziel ist ein einheitliches Sozialleistungssystem, in dem die steuerfinanzierten Sozialleistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII), das Wohngeld und der Kinderzuschlag aufgehen. Die neue Leistung soll weitgehend gebündelt aus einer Hand heraus für Bürgerinnen und Bürger erbracht werden.
2. Recht grundlegend vereinfachen
Die Kommission spricht sich für eine deutlich einfachere Ausgestaltung der Sozialleistungen aus. So sollten Leistungen weit mehr als bisher pauschaliert und unterschiedliche Definitionen harmonisiert werden. Dadurch werden die Voraussetzungen für eine weitgehend digitale Leistungserbringung geschaffen. Unter anderem empfiehlt die Kommission, Einkommensbegriffe zu vereinheitlichen, einen modularen Einkommensbegriff zu entwickeln und digitaltauglich auszugestalten.
3. Verwaltung konsequent digitalisieren
Die Kommission sieht in der Digitalisierung der Verwaltung einen wesentlichen Hebel zur Staatsmodernisierung, zur Beschleunigung von Antrags- und Bewilligungsverfahren und zum Rückbau von Bürokratie: Nach dem sog. "Government-as-a-Platform"-Ansatz ist eine plattformbasierte Modernisierung der Sozialverwaltung anzustreben, bei der die Basiskomponenten des Deutschland-Stacks Grundlage für alle digitalen Prozesse der Sozialverwaltung bilden. Als zentraler digitaler Zugang zu den Sozialleistungen soll ein einheitliches Sozialportal im Sinne eines One-Stop-Shops bereitgestellt werden. Das Once-Only-Prinzip soll Realität werden, damit Bürgerinnen und Bürger ihre Antragsdaten den Behörden nur einmal zur Verfügung stellen müssen. Der Datenaustausch erfolgt über den Anschluss weiterer staatlicher Register an das sog. Nationale Once-Only-Technical-System (NOOTS), das zukünftig u.a. für den Datenaustausch zu Einkommensdaten genutzt werden soll. Dabei soll auch der Anwendungsbereich der steuerlichen Identifikationsnummer ausgeweitet werden. Zudem schlägt die Kommission vor, regelgebundene Bearbeitungsprozesse im Backoffice zu bündeln, weitgehend zu automatisieren und durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zu unterstützen.
4. Erwerbsanreize verbessern
Die Kommission empfiehlt, in dem neuen einheitlichen Sozialleistungssystem die Anreize zu erhöhen, erwerbstätig zu sein oder den Erwerbsumfang auszuweiten. So sollen geringe Einkommen stärker auf Sozialleistungen angerechnet werden, höher Einkommen dagegen weniger stark.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, Pressemitteilung vom 28. Januar 2026