Städtebaurecht neu gedacht - erster Aufschlag

März 2025

Gut gereifte Ideen für eine immer noch erforderliche BauGB-Novelle standen am 18. März 2025 im Mittelpunkt der Fachveranstaltung des vhw "Städtebaurecht neu gedacht" in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (Foto) und wurden vom Fachpublikum überwiegend begrüßt. Den Abstand zur Wirklichkeit kleiner zu machen, jedoch dabei keine vollständig neue Novelle zu schreiben, sondern auf Vorhandenem aufzubauen, zu verbinden und manches dafür auch abzubauen - darum ging es in den 2,5 Stunden mit den über 60 Gästen aus Immobilienwirtschaft, Kommunen, Wissenschaft und Politik.

„Es einmal ordentlich durchkneten“, wie der 1. Vorstand des vhw, Prof. Jürgen Aring in seiner Begrüßung unsere gemeinsame Aufgabe beschrieb, um in angemessener Frist besser Handhabbares den aktuellen Gegebenheiten für Stadtentwicklung anzupassen. Es folgte die Vorstellung der Ideen durch Bernhard Faller, Bereichsleiter Forum & ÖA" und den Städtebaurechtler Arno Bunzel (ehemals difu). Drei Kommentatoren forderte der vhw auf, dem Fachpublikum jeweils ihre Perspektive auf die vorgestellten Ideen zu vermitteln. Aus rechtlicher Sicht kommentierte Prof. Dr. Olaf Reidt, Redeker Sellner Dahs, aus kommunaler Sicht Eva Levold, Hauptreferentin Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr, Deutscher Städtetag und aus immobilienwirtschaftlicher Sicht Prof. Dr. Guido Spars, Gründungsdirektor der Bundesstiftung Bauakademie und Inhaber des Lehrstuhl Ökonomie des Planens und Bauens an der Uni Wuppertal.

In der sich anschließenden Podiumsdiskussion mit Ministerialdirektor Dietmar Horn,  Abteilungsleiter für Stadtentwicklung und Raumordnung BMWSB, MdB Caren Lay, DIE LINKE, Obfrau und Mitglied im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen  und Kommunen und MdB Christina-Johanne Schröder, Bündnis 90/Die Grünen, Sprecherin für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen wurde vor allem thematisiert, wie ein effektiver Prozess des Einbringens in die politischen Entscheidungen gut beteiligt gesteuert werden könnte. Aus allen Formaten und dem Fachpublikum kamen wertvolle Hinweise, die aktuell zusammengefasst und den Beteiligten für einen fortzuführenden Prozess verfügbar gemacht werden. BauGB-Novelle sozusagen gemeinsam in progress.


Städtebaurecht neu gedacht

Vereinfachen, beschleunigen, entlasten, verbessern: Die Ziele für eine BauGB-Novelle sind schnell formuliert. Bislang scheiterte es daran, dass punktuelle Erleichterungen für das Bauen immer wieder von zusätzlichen, in das BauGB eingebrachten öffentlichen Belangen und damit verbundenen Regelungsinhalten konterkariert wurden. Wir haben einen Ausweg aus diesem Dilemma gesucht.

Die Lösung ist einfach und anspruchsvoll zugleich: Soweit wie möglich und sachlich sinnvoll, sollte eine rechtlich bindende Prüfung und Abwägung öffentlicher Belange vorauslaufend auf einer Stadtteil- oder Quartiersebene erfolgen. Damit wäre der Grundstein für eine sachliche und verfahrensmäßige Entlastung der einzelnen Investitionsvorhaben gelegt. Diesen und weitere konzeptionelle Grundgedanken verbinden wir in unserem Eckpunktepapier mit konkreten Regelungsvorschlägen.

Zur Diskussion stellen werden wir unsere Überlegungen im Rahmen einer Veranstaltung am 18. März 2025 in Berlin. Wir verbinden damit die Erwartung, einen Impuls für die neue Legislaturperiode setzen zu können.
 

Städtebaurecht neu gedacht

Das Diskussionpapier für eine immer noch erforderliche BauGB-Novelle

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