Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren – BauGB-Gesetzesänderung tritt am 7. Juli in Kraft

Juli 2023

Das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 3. Juli 2023 wurde am 6. Juli 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2023 I Nr. 176). Es tritt mit Ausnahme weniger Vorschriften am 7. Juli 2023 in Kraft. Es war am 15. Juni 2023 im Bundestag in der vom Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen geänderten Fassung (BT Drs. 20/7248) beschlossen worden und hatte am 16. Juni 2023 den Bundesrat (BR Drs. 269/23, Beschluss) passiert.

Ziele dieses Gesetzgebungsverfahrens sind die Umstellung des förmlichen Beteiligungsverfahrens auf ein digitales Verfahren als Regelfall, die Vermeidung von Redundanzen bei Änderung von Planentwürfen und die Verkürzung der Fristen zur Genehmigung bestimmter Bauleitpläne (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne, die nicht aus einem Flächennutzungsplan entwickelt wurden) (vgl. dazu BT Drs. 20/7248). Darüber hinaus wird die Baunutzungsverordnung zugunsten von Anlagen erneuerbarer Energien geändert. Darüber hinaus werden Regelungen für Abweichungen vom Baugesetzbuch für den Wiederaufbau im Katastrophenfall getroffen sowie das Windflächenbedarfsgesetz und das Erneuerbare-Energien-Gesetz geändert. Quelle/Weitere Informationen: Bundestag – Dokumentation zum Gesetzgebungsverfahren / Bundesrat - Beratungsvorgänge, Stand 16. Juni 2023


Bundestag: Anhörung zur Digitalisierung bei Bauleitplanverfahren

März 2023: Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen des Bundestages lädt für den 13. März 2023 zu einer öffentlichen Anhörung zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften (BT Drs. 20/5663) ein. Insgesamt sind elf Sachverständige eingeladen.

Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich zu beschleunigen, damit private und staatliche Investitionen zur Modernisierung des Landes schnell, effizient und zielsicher umgesetzt werden können. Konkret soll das digitale Beteiligungsverfahren als Regelverfahren für die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie für die Beteiligung der Behörden eingeführt werden. Redundanzen bei der Änderung von Planentwürfen sollen verhindert werden, indem in bestimmten Fällen eine erneute Veröffentlichung und Einholung von Stellungnahmen bei Planänderungen oder -ergänzungen unterbleiben kann. Die Fristen zur Genehmigung bestimmter Bauleitpläne sollen von drei Monaten auf einen Monat verkürzt werden.

Quelle/Weitere Informationen: Heute im Bundestag (hib) vom 7. März 2023