Starke-Familien-Gesetz: Kinderzuschlag steigt auf 205 € pro Kind

Oktober 2020

Der Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen wird zum 1. Januar 2021 deutlich erhöht: Er steigt von 185 Euro um 20 Euro auf bis zu 205 Euro pro Monat pro Kind. Nach dem gestern vom Bundestag beschlossenen „Zweiten Familienentlastungsgesetz“ wird das Kindergeld ab dem 1. Januar 2021 um 15 Euro erhöht. Das Kindergeld wird danach 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte Kind und 250 Euro ab dem vierten Kind betragen. Damit steht auch die Höhe des Kinderzuschlags von bis zu 205 Euro fest.

Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Pressemitteilung vom 30. Oktober 2020


Bundesrat stimmt dem Starke-Familien-Gesetz zu

April 2019
Der Bundesrat hat am 12. April 2019 dem Starke-Familien-Gesetz zugestimmt (Beschluss, BR Drs. 127/19). Das Gesetz soll stufenweise in Kraft treten. Für die Änderungen beim Kinderzuschlag gelten die Stichtage 1. Juli 2019 und 1. Januar 2020. Die Änderungen bei den Leistungen zu Bildung und Teilhabe kommen überwiegend zum 1.  August 2019. Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 12. April 2019


Bundestag beschließt Starke-Familien-Gesetz

März 2019
Der Bundestag hat am 21. März 2019 das Starke-Familien-Gesetz (in der vom Familienausschuss geänderten Fassung, BT Drs. 19/8613) verabschiedet.

Verbesserungen beim Kinderzuschlag
Die Neugestaltung des Kinderzuschlags erfolgt in zwei Schritten:

  • Zum 1. Juli 2019 wird er von jetzt maximal 170 Euro auf 185 Euro pro Monat und Kind erhöht, für Alleinerziehende geöffnet und deutlich entbürokratisiert.  Bisher werden Alleinerziehende bei Bezug von Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss nicht mit dem Kinderzuschlag unterstützt, weil Kindeseinkommen voll auf den Kinderzuschlag angerechnet wird. Ab dem 1. Juli 2019 verringert Kindeseinkommen den Kinderzuschlag nur noch zu einem Teil (45 Prozent).
  • Zum 1. Januar 2020 entfallen die oberen Einkommensgrenzen für den Bezug des Kinderzuschlags. Einkommen der Eltern, das über ihren eigenen Bedarf hinausgeht, wird nur noch zu 45 Prozent, statt heute 50 Prozent, auf den Kinderzuschlag angerechnet. Durch diese Maßnahmen fällt keine Familie mehr aus dem Kinderzuschlag heraus, wenn die Eltern nur etwas mehr verdienen. Sie können von ihrem selbst erwirtschafteten Einkommen etwas mehr behalten. Der Kinderzuschlag soll so gerechter werden.

Bildungs- und Teilhabepakt wird angepasst
Außerdem wird zum 1. August 2019 das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket verbessert: Das Schulstarterpaket steigt von 100 Euro auf 150 Euro und in den Folgejahren entsprechend der Steigerung der Regelsätze. Die monatliche Teilhabeleistung steigt von zehn Euro auf 15 Euro, damit können die Kinder und Jugendlichen zum Beispiel den Beitrag für Musik- und Sportvereine leichter bezahlen. Die Eigenanteile der Eltern für das gemeinsame Mittagessen in Kita und Schule sowie für die Schülerfahrkarte fallen weg.

Mit der Maßnahme sollen Eltern nicht nur finanziell entlastet werden, sondern auch eine Menge Bürokratieaufwand für Eltern, Dienstleister und Verwaltung wegfallen. Darüber hinaus kann eine Lernförderung auch beansprucht werden, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist.

Zusätzlich zum Starke-Familien-Gesetz werden mit dem Gute-KiTa-Gesetz alle Eltern, die Kinderzuschlag, Leistungen aus dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder Wohngeld beziehen, in Zukunft von KiTa-Gebühren befreit.

Mehr Kinder profitieren vom Kinderzuschlag
Die Zahl der berechtigten Kinder wird mit der Reform ausgeweitet. Beim reformierten Kinderzuschlag sind künftig rund zwei Millionen Kinder anspruchsberechtigt. Bislang waren es nur circa 800.000. Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben alle Kinder, für die Kinderzuschlag, Leistungen aus dem SGB II oder Wohngeld bezogen werden.

Für diese Leistungen werden künftig rund vier Millionen Kinder anspruchsberechtigt sein. Ziel soll es sein, dass alle, die anspruchsberechtigt sind, die verbesserten Leistungen auch in Anspruch nehmen. Die neuen Möglichkeiten werden nun bekanntgemacht und Bürokratie abgebaut, um den Zugang für alle einfacher zu machen.

Investitionen von einer Milliarde Euro
Der Bund investiert von 2019 bis 2021 eine Milliarde Euro in die Neugestaltung des Kinderzuschlags und 220 Millionen Euro jährlich in den Ausbau des Bildungs- und Teilhabepakets. Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Pressemitteilung vom 21. März 2019
Weitere Informationen: Bundestag Dokumentation


Starke-Familien-Gesetz: Bundesrat fordert noch weitere Verbesserungen

Der Bundesrat begrüßt die von der Bundesregierung geplante Anhebung des Familienzuschlags. In seiner am 15. Februar 2019 beschlossenen Stellungnahme zum so genannten Starke-Familien-Gesetz äußert er aber auch noch Verbesserungsbedarf an den beabsichtigten Regelungen.

Verbesserung für Alleinerziehende
So spricht er sich unter anderem dafür aus, Alleinerziehende bei der Reform des Kinderzuschlags mehr in den Blick zu nehmen. Die geplante Obergrenze von 100 Euro, die bei der Anrechnung des Kindeseinkommens auf den Kinderzuschlag unberücksichtigt bleiben, sei zu streichen. Ansonsten würden vor allem ältere Kinder von Alleinerziehenden, die in der Regel relativ hohe Unterhaltsleistungen erhielten, nicht besser gestellt als zuvor. Laut Gesetzentwurf mindern Unterhaltszahlungen den Kinderzuschlag künftig nur noch um 45 Prozent, wenn dadurch nicht mehr als 100 Euro von diesem Kindeseinkommen unberücksichtigt bleiben. Darüber hinaus gehendes Kindeseinkommen wird wie bisher zu 100 Prozent angerechnet.

Für Information und weitere Entbürokratisierung

Dass der Kinderzuschlag auch nach der Reform von voraussichtlich nur ca. 35 Prozent der Berechtigten in Anspruch genommen wird, kann nach Ansicht des Bundesrates nicht hingenommen werden. Anspruchsberechtigte Familien müssten deshalb besser informiert werden. Außerdem sei es erforderlich, das Verfahren zur Beantragung und Gewährung des Kinderzuschlags noch weiter zu vereinfachen. Insbesondere bei den Schnittstellen zu anderen Leistungen wie SGB II, Wohngeld und Unterhaltsvorschüssen sieht der Bundesrat noch Änderungsbedarf.

Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabeangebot
Auch die Änderungen beim Bildungs- und Teilhabeangebot halten die Länder noch für verbesserungswürdig. So sollten auch bei Klassenfahrten keine gesonderten Anträge mehr erforderlich sein. Außerdem sei sicherzustellen, dass die Teilnahme an Lernfördermaßnahmen nicht daran scheitert, dass Schülerinnen und Schüler die Fahrtkosten nicht aufbringen können, um das Lernangebot anzunehmen. Die Beförderungskosten müssten deshalb ebenfalls übernommen werden. Zudem fordert der Bundesrat eine Regelung, wonach die Kosten fürs Mittagessen auch dann übernommen werden, wenn es nicht von der Schule selbst angeboten wird. Nach der derzeitigen Rechtslage besteht der Leistungsanspruch nur, wenn die Mittagsverpflegung der Schule obliegt. Die monatliche Unterstützung zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben muss nach Ansicht der Länder angehoben werden. Die bislang gewährten 10 Euro seien zu niedrig, um Aktivitäten wie Musikunterricht oder Sport nachzugehen.

Erhöhung des Kinderzuschlags
Das von der Bundesregierung geplante Starke-Familien-Gesetz enthält eine Reihe von finanziellen Verbesserungen, die besonders Kindern in einkommensschwachen Familien zu Gute kommen sollen. Beabsichtigt ist unter anderem, die Beantragung des Kinderzuschlags stark zu vereinfachen, damit deutlich mehr Kinder von den finanziellen Leistungen profitieren. Der Kinderzuschlag soll mit Blick auf die Grundsicherung eines Kindes auf maximal 185 Euro pro Kind und Monat erhöht werden. Außerdem müssen betroffene Familien nicht mehr jede Einkommensveränderung sofort melden und den Kinderzuschlag entsprechend neu beantragen: Der Kinderzuschlag soll grundsätzlich für sechs Monate gewährt werden.

Familien in verdeckter Armut
Zusätzlich sollen Familien in verdeckter Armut vom Kinderzuschlag profitieren. Das Gesetz sieht vor, Familien denen mit Erwerbseinkommen, Kinderzuschlag und Wohngeld höchstens 100 Euro zur Einstufung als hilfebedürftig fehlen, den Kinderzuschlag zu zahlen. Diese Neuerung ist vorerst auf drei Jahre befristet.

Bildungsmaßnahmen
Der Betrag für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf soll sich von jährlich 100 Euro auf 150 Euro erhöhen und die derzeit zu leistenden Eigenanteile an der Mittagsverpflegung und dem ÖPNV-Ticket wegfallen. Außerdem soll der Anspruch auf Lernförderung unabhängig von einer Versetzungsgefährdung werden. Das Bildungs- und Teilhabepaket steht allen Familien zu, die Hartz IV, Sozialhilfe, Asylleistungen, Wohngeld oder den Kinderzuschlag bekommen.

Wie es weitergeht
Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun zunächst an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie den Gesetzentwurf einschließlich der Stellungnahme des Bundesrates und ihrer Gegenäußerung an den Bundestag zur weiteren Beratung und Entscheidung. Dort wurde das Gesetz bereits am 13. Februar 2019 in erster Lesung behandelt. Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 15. Februar 2019


Bundesregierung beschließt Starke-Familien-Gesetz

Die Bundesregierung hat den Entwurf des Starke-Familien-Gesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, den Kinderzuschlag neu zu gestalten und zugleich die Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche zu verbessern.

Der Kinderzuschlag soll Eltern unterstützen, die zwar eigenes Einkommen erarbeiten, aber trotzdem finanziell kaum über die Runden kommen. Die Leistung kann dafür sorgen, dass diese Familien nicht wegen ihrer Kinder auf das SGB II angewiesen sind, und honoriert die Erwerbstätigkeit der Eltern. Sie soll eine verlässliche Unterstützung für Familien mit kleinen Einkommen sein und wie ein Zuschlag zum Kindergeld wirken.

Geplante Neugestaltung des Kinderzuschlags in zwei Schritten
Nach dem Gesetzentwurf wird zum 1. Juli 2019 der Kinderzuschlag auf 185 Euro pro Kind und Monat erhöht. Damit soll das durchschnittliche Existenzminimum jedes Kindes gesichert werden – zusammen mit dem Kindergeld und den Leistungen für Bildung und Teilhabe. Außerdem soll die Neuregelung dafür sorgen, dass das Einkommen des Kindes (z. B. Unterhalt) den Kinderzuschlag nicht mehr so stark wie bisher mindert. Damit werde der Kinderzuschlag für Alleinerziehende geöffnet; rund 100.000 Kinder in alleinerziehenden Familien würden davon profitieren. Damit die Leistung dort ankommt, wo sie gebraucht wird, soll der Antragsaufwand für Familien deutlich einfacher werden: Der Zuschlag wird in Zukunft für sechs Monate gewährt und nicht mehr rückwirkend überprüft.

Zum 1. Januar 2020 soll die obere Einkommensgrenze (bisherige "Abbruchkante") entfallen und eigenes Einkommen der Eltern die Leistung nur noch zu 45 Prozent mindern. Die Leistung fällt dann nicht mehr abrupt weg, sondern läuft langsam aus, so dass mehr Geld bei den Familien bleibt, wenn Eltern etwas mehr verdienen.
Künftig können auch Familien den Kinderzuschlag erhalten, die keine ergänzenden SGB II-Leistungen beziehen, obwohl sie ihnen zustehen – Stichwort: verdeckte Armut. Sie können Kinderzuschlag und Wohngeld erhalten, wenn sie nur knapp – bis zu 100 Euro – unter dem SGB II Anspruch liegen.

Durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags erhielten rund 1,2 Millionen mehr Kinder erstmalig einen Anspruch auf zusätzliche Unterstützung zum Kindergeld, so das BMFSFJ. Mit dem Kinderzuschlag hätten sie auch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie auf eine beitragsfreie Kita-Zeit durch das Gute-KiTa-Gesetz.
Ob eine Familie Kinderzuschlag erhält, ist vom Einzelfall abhängig. Es kommt insbesondere an auf die Anzahl der Kinder, deren Alter und die Wohnkosten. Bei einem Bruttoeinkommen im Haushalt von 1200 – 2200 Euro bei Alleinerziehenden mit einem Kind, 1600 – 3400 Euro bei Paarfamilien mit zwei Kindern und 1300 – 4000 Euro bei Paarfamilien mit drei Kindern ist es wahrscheinlich, dass Anspruch auf den Kinderzuschlag besteht.

Verbesserungen bei Bildung und Teilhabe
Mit dem Starke-Familien-Gesetz sollen auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe verbessert und deutlich vereinfacht werden. So wird das Schulstarterpaket von 100 auf 150 Euro im Jahr erhöht. Weiterhin entfallen die Eigenanteile der Eltern für das warme Mittagessen in Kita und Schule sowie für die Schülerbeförderung.
Alle anspruchsberechtigten Kinder bekommen ein kostenfreies gemeinschaftliches Mittagessen in Schule, Kita und Kindertagespflege, und Schülerinnen und Schüler erhalten ein kostenloses ÖPNV-Ticket. Auch die Lernförderung soll verbessert werden, indem es sie auch für Schülerinnen und Schüler gibt, die nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sind. Die Neuerungen beim Bildungs- und Teilhabepaket sollen zum 1. August 2019 in Kraft treten.

Vom Starke-Familien-Gesetz könnten insgesamt vier Millionen Kinder profitieren, davon allein zwei Millionen vom Kinderzuschlag, so das BMFSFJ. Es unterstützte Familien mit kleinen Einkommen verlässlich und sichere ihren Kindern bessere Chancen auf eine gute Entwicklung. Dem Gesetz müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen. Quelle/Weitere Informationen: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frau und Jugend vom 9. Januar 2019

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