"Vor dem Hintergrund, dass die EU-Kommission Deutschland droht, wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie ein weiteres Strafverfahren einzuleiten, hat die Umsetzung von besonderen Maßnahmen in den sogenannten roten Gebieten in allen Bundesländern hohe Priorität", betonte Staatssekretär Dr. Jürgen Buchwald.
Ab 30. Juli 2019 gelten auch in Mecklenburg-Vorpommern in Gebieten mit nitratbelasteten Grundwasserkörpern, den sogenannten "roten Gebieten", höhere Anforderungen an die Düngung. Mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt tritt die entsprechende Düngelandesverordnung in Kraft. Die bundesweit geltende Düngeverordnung von 2017 hatte die Länder verpflichtet, zur Verringerung der Nitratbelastung in den "roten Gebieten" gesonderte Maßnahmen festzulegen, die über die Regelungen der Düngeverordnung hinausgehen.
Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Pressemitteilung Nr. 198/2019 vom 30. Juli 2019