Strengere Düngeverordnung für belastete Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern in Kraft

Juli 2019

"Vor dem Hintergrund, dass die EU-Kommission Deutschland droht, wegen Nichteinhaltung der EU-Nitrat­richtlinie ein weiteres Strafverfahren einzuleiten, hat die Umsetzung von besonderen Maßnahmen in den sogenannten roten Gebieten in allen Bundesländern hohe Priorität", betonte Staatssekretär Dr. Jürgen Buchwald.

Ab 30. Juli 2019  gelten auch in Mecklenburg-Vorpommern in Gebieten mit nitratbelasteten Grundwasser­körpern, den sogenannten "roten Gebieten", höhere Anforderungen an die Düngung. Mit der  Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungs­blatt tritt die entsprechende Düngelandes­verord­nung in Kraft. Die bundesweit geltende Düngeverord­nung von 2017 hatte die Länder verpflichtet, zur Verringerung der Nitrat­belastung in den "roten Gebieten" gesonderte Maßnahmen festzulegen, die über die Regelungen der Düngeverordnung hinausgehen.

Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Pressemitteilung Nr. 198/2019 vom 30. Juli 2019