Tariftreue wird ausdrückliches Vergabekriterium – Hamburg reformiert sein Vergabegesetz

April 2023

Der Hamburger Senat hat am 11. April 2023 die Reform des Vergabegesetzes beschlossen und für die offizielle Verbändeanhörung freigegeben. Entsprechend der Aufträge aus Koalitionsvertrag und Bürgerschaft reformiert die Freie und Hansestadt Hamburg damit ihr Vergabegesetz.

Das Gesetzespaket sieht unter anderem vor, dass der Senat per Rechtsverordnung Mindestentgelte festsetzen soll, die im Rahmen der Durchführung von öffentlichen Aufträgen die Unternehmen an ihre Beschäftigten zahlen müssen – dabei werden die jeweils geltenden Branchentarifverträge mit tariffähigen Gewerkschaften als Grundlage genommen. Der Senat muss alle zwei Jahre die Höhe der in den Verordnungen festgelegten, die Tariflöhne als Grundlage nehmenden Mindestentgelte, erstmals im Jahre 2024, überprüfen – eine wirksame Tariftreue-Regelung wird damit erstmals bei Vergaben in Hamburg verbindlich. Hiermit sollen künftig diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser entlohnt werde, die einen wertvollen Beitrag dazu leisten, dass der Staat seine Aufgaben der Daseinsvorsorge erfüllen kann.

Mit den geplanten Reformen soll das Vergaberecht außerdem noch effizienter werden: Die Beschaffungsstellen der Stadt werden auf fünf Beschaffungs- und Vergabecenter konzentriert. Flankierend hierzu sieht das Gesetz vor, dass bis zum Erreichen eines Wertes von 100.000 Euro im Liefer- und Dienstleistungsbereich ein vereinfachtes Beschaffungsverfahren stattfindet. Oberhalb dieser Schwelle findet wie bislang die sogenannte Unterschwellenvergabeordnung vollständig Anwendung. In diesem Bereich können ökologische und soziale Auswahlkriterien gezielt Eingang in die Vergabeverfahren finden und Steuerungswirkung am Markt entfalten.

Zudem zieht Hamburg als erstes Land die Konsequenzen aus den Krisenszenarien der vergangenen Jahre und ermöglicht im engen Ausnahmefall wie einer Katastrophe oder Pandemie die Aussetzung des Vergaberechts per Rechtsverordnung, um die Handlungsfähigkeit der Stadt in Notlagen sicherzustellen.
Quelle/Weitere Informationen: Finanzbehörde Hamburg, Pressemitteilung vom 11. April 2023