Über eine halbe Milliarde mehr für kommunale Investitionen in Thüringen

März 2020

Das Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2021 bis 2024 sowie das zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Sicherung der kommunalen Haushalte sind am 6. März 2020 vom Thüringer Landtag verabschiedet worden. Die Kommunen in Thüringen sollen in den nächsten Jahren 568 Millionen Euro zusätzlich erhalten.

Die Kommunen erhalten in diesem Jahr 168 Millionen Euro, die ausschließlich aus Überschüssen des Haushaltsjahres 2019 finanziert werden. In den Jahren 2021 bis 2024 sollen die Kommunen jährlich 100 Millionen Euro erhalten. Das Geld steht den Kommunen für Investitionen in Zukunftsaufgaben wie Bildung, Digitalisierung, Feuerwehren, Klimaschutz, Kultur und Mobilität zur Verfügung.

Wichtige Regelungen des Gesetzes:

  • Mehrjährigkeit – die Kommunen können über einen Zeitraum von fünf Jahren verlässlich planen, wie viel Geld ihnen aus der Investitionsoffensive zusteht.
  • Pro-Kopf-Prinzip – große und kleine Gemeinden profitieren gleichermaßen, das ist ein wirksamer Beitrag zur Stärkung des ländlichen Raums.
  • Ansparmöglichkeit – Gemeinden mit nur wenigen Einwohnern können die Investitionsmittel über die Jahre auf die hohe Kante legen, um am Ende auch eine größere Investition umsetzen zu können.
  • Pauschale Auszahlung – einzige Bedingung ist, die zusätzlichen Mittel für Investitionen oder als Eigenmittelersatz im Rahmen investiver Förderprogramme zu verwenden.

Quelle/Weitere Informationen: Pressestelle des Landes Thüringen, Pressemitteilung vom 6. März 2020