VerfGH: Spielhallengesetz Berlin ist verfassungsgemäß

Juli 2014

Am 20. Juni 2014 hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin die Verfassungsbeschwerde des Geschäftsführers einer Spielhallen GmbH in Berlin gegen gerichtliche Entscheidungen wegen Zuwiderhandlung gegen das Spielhallengesetz Berlin (SpielhGBln) zurückgewiesen. Das Gesetz zur ordnungsgemäßen Aufstellung von Spielgeräten und verbotener kostenloser Abgabe von Getränken sieht zahlreiche Verschärfungen des Rechts der Spielhallen in Berlin vor und war am 2. Juni 2011 in Kraft getreten. Quelle/Weitere Informationen: Beschluss des VerfGH Berlin vom 20. Juni 2014 (VerfGH 96/13)