Vergabe und Beschaffung in Bayern – Änderung der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen

September 2023

Der Ministerrat hat die seit 2020 mit Blick auf die Corona-Krise und die Folgen des Krieges in der Ukraine eingeführten Erleichterungen im bayerischen Vergaberecht um ein Jahr bis Ende 2024 verlängert. Aufträge können von bayerischen öffentlichen Stellen bis zu einem Nettowert von 25.000 Euro direkt und ohne kompliziertes Verfahren vergeben werden, statt regulär bis zum Wert von 5.000 Euro. Starke Vereinfachungen im Vergabeverfahren greifen weiter bis zu dem EU-Schwellenwert von 215.000 Euro netto für Liefer- und Dienstleistungen, statt regulär bis zum Wert von 100.000 Euro. Nach Auffassung der Bayerischen Staatsregierung leiste dies einen Beitrag zur Handlungsfähigkeit der Verwaltung, vermeide Bürokratie und sorge dafür, dass gerade jetzt die wichtige stützende Wirkung öffentlicher Aufträge für die Wirtschaft erhalten bleibt.

Quelle/Weitere Informationen: Bayerische Staatsregierung, Pressemitteilung vom 19. September 2023