Vergaberechtliche Erleichterungen für kriegsbedingte Beschaffungen

April 2022

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat in Abstimmung mit dem für die VOB/A zuständigen Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Hinweise für öffentliche Aufträge gegeben, die im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg stehen (Rundschreiben vom 13. April 2022, Az. IB6 - 206-000#010).

Verbot der Zuschlagserteilung an russische Unternehmen

Mit einer am 9. April 2022 in Kraft getretenen Verordnung (EU) 2022/576 werden die Auftragsvergabe an russische Unternehmen und die Erfüllung bereits abgeschlossener Verträge untersagt. Ausnahmen vom Verbot der Vertragserfüllung werden für bestimmte bedeutsame Beschaffungsmaßnahmen vorgesehen (Abl. v. 08.04.2022, L 111/1).

Quellen/Weitere Informationen: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Rundschreiben Aktenzeichen: IB6 - 206-000#010, 13. April 2022 und VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren