Verkehrsprojekte beschleunigen – Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz in Kraft getreten

April 2020

Das Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetz­­vorbereitungsgesetz – MgvG) vom 22. März 2020 ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und am 1. April 2020 in Kraft getreten.
Quelle: Bundesgesetzblatt, Teil I Nr. 15, 31.03.2020, S. 640ff.





Februar 2020

Bundesrat billigt Gesetz für beschleunigte Verkehrsprojekte

Der Bundesrat hat am 14. Februar 2020 einen Bundestagsbeschluss (BR Drs. 41/20) gebilligt, womit zwölf große Verkehrsinfrastrukturprojekte künftig per Gesetz statt durch behördlichen Verwaltungsakt genehmigt werden können.

Schneller realisiert werden können damit sieben Eisenbahnschienenbau- und fünf Wasserstraßenbauprojekte, u.a. der Ausbau der Eisenbahnstrecken von Magdeburg nach Halle, Leipzig nach Chemnitz und Hannover nach Bielefeld sowie die Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals und Fahrrinnenanpassungen der Außenweser und des Mittelrheins. Der Bundestagsbeschluss enthält die Grundlage für spätere sog. Maßnahmengesetze, die dann an die Stelle von behördlichen Planfeststellungsbeschlüssen treten können.

Im Klimaschutzprogramm 2030 sind umfangreiche Maßnahmen zur Verlagerung des Verkehrs auf umweltfreundliche Verkehrsträger vorgesehen, daher bedürfe es der beschleunigten Planung und Realisierung der zwölf Projekte, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Dies hat auch Auswirkungen auf den Rechtsschutz: erfolgt die Zulassung durch Gesetz statt durch behördlichen Planfeststellungsbeschluss, ist der verwaltungsgerichtliche Rechtsweg ausgeschlossen. Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 14. Februar 2020