Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 29. Dezember 2025 die Verlängerung der bis zum 31. Dezember 2025 befristeten Anhebung der Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes bei Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte nach § 14 UVgO bekannt gemacht.
Abweichend von § 14 UVgO können Direktaufträge der Vergabestellen des Bundes weiterhin bis zu einem Auftragswert von 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer vergeben werden. Die übrigen Voraussetzungen nach § 14 UVgO bleiben unberührt. Die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bleiben unberührt. Die Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung ist zu beachten.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesanzeiger | BAnz AT 29.12.2025 B1