Verlängerung der Westbalkanregelung bis Ende 2023 – Bundesrat stimmt zu

Oktober 2020

Der Bundesrat hat am 9. Oktober 2020 einer Verordnung der Bundesregierung zugestimmt, mit der die sogenannte Westbalkanregelung bis Ende 2023 verlängert wird (BR-Beschluss 490/20).

Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt

Arbeitgeber können nach dieser Regelung Arbeitskräfte aus dem Westbalkan (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien und Serbien) unabhängig von deren formalen Qualifikation für eine Ausbildung oder eine Beschäftigung in Deutschland einstellen. Diese Regelung würde eigentlich Ende 2020 auslaufen.

Starke Nachfrage nach Arbeitskräften aus der Region
Es gibt eine starke Nachfrage nach Arbeitskräften aus dem Westbalkan insbesondere aus dem Baugewerbe, schreibt die Bundesregierung in der Verordnungsbegründung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhalten durch die Verlängerung Planungssicherheit.

Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit muss der Einstellung zustimmen. Sie prüft, ob für den jeweiligen Arbeitsplatz deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Verfügung stehen und ob gleiche Beschäftigungsbedingungen wie für Deutsche bestehen.

Begrenzung der Anzahl

Die Verordnung der Bundesregierung sieht vor, dass die Bundesagentur höchstens 25.000 solcher Zustimmungen pro Jahr erteilen darf. Dies soll insbesondere eine Überlastung der für die Vergabe von Visa zuständigen Stellen verhindern.
Durch die Zustimmung des Bundesrates kann die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Sie tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Zusätzliche Entschließung des Bundesrats

In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Evaluierung der Westbalkanregelung für den Zeitraum 2021 bis 2023 fortzuführen und insbesondere auch die Fragen der qualifikationsadäquaten Beschäftigung sowie der Qualität der Arbeitsbedingungen zu vertiefen. Betrachtet werden soll auch, inwieweit die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich nachhaltig integrieren. Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 9. Oktober 2020