Verordnung zum Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum in Kraft

Mai 2014

Die Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken bedarf nach der neuen Zweckentfremdungsverbot-Verordnung - ZwVbVO in Berlin einer Genehmigung. Zuständige Stellen für die Umsetzung des Zweckentfremdungsverbotes sind die jeweiligen Bezirksämter Berlins. "Ziel des Zweckentfremdungsverbots ist der Schutz des vorhandenen Wohnraums vor der Umwandlung in Gewerberaum, in Ferienwohnungen und vor Abriss und Leerstand" , so der Senator für Stadtentwicklung und Umwelt Michael Müller. Quelle/Weitere Informationen: Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt