Verschlankte Planung für Ersatzneubauten

Dezember 2019

Die Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsinfrastrukturprojekten sollen beschleunigt werden. Der dazu von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf (19/15626) enthält Regelungen, die die Verfahren für Ersatzneubauten bei Straße und Schiene verschlanken sollen. Durch die Entlastung der Kommunen von Finanzierungsbeiträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz sollen zudem Investitionen in das Schienennetz beschleunigt werden.

Mit dem vorgelegten Mantelgesetz soll unter anderen das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) geändert werden, schreibt die Regierung. Darin sei aktuell geregelt, dass im Falle der Erneuerung einer bestehenden Betriebsanlage der Eisenbahnen der Austausch der bestehenden Infrastruktur ausgehend von dem Zustand der vorausgegangenen Planfeststellung dann keiner weiteren planungsrechtlichen Genehmigung bedarf, "wenn das zu erneuernde Bauwerk innerhalb der durch die Planfeststellung festgelegten Vorgaben errichtet werden soll". Bei Ersatzneubauten, bei denen beispielsweise die Anpassung an aktuelle technische Standards zu beachten ist, bedürfe es bei der Erneuerung aber häufig einer leichten Vergrößerung des Grundrisses der bestehenden Betriebsanlage, schreibt die Regierung.

Durch die Neuregelung soll nun der Ersatz von bestehenden Betriebsanlagen nur dann genehmigungspflichtig sein, wenn der Grundriss der Betriebsanlage "wesentlich" geändert wird.  Quelle/weitere Informationen: hib- heute im Bundestag Nr. 1377 vom 9. Dezember 2019