Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020 in Kraft

Mai 2020

Nach Gegenzeichnung aller Bundesländer ist die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020 in Kraft getreten. Sie ist Grundlage der Bund-Länder-Förderung 2020.

Quelle und PDF: Internetseite Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat vom 18. Mai 2020


Januar 2020: Bund und Länder haben gemeinsam eine neue Struktur der Städtebauförderung ab 2020 erarbeitet: In drei (statt bisher sechs) konzentrierten Förderprogrammen zur Städtebauförderung stehen insgesamt 790 Mio. Euro zur Verfügung. Neu hinzugekommen ist neben der Fördervoraussetzung Klimawandel/Klimaanpassung einschließlich Stadtgrün auch die Möglichkeit stärkerer interkommunaler Kooperationen. Weitere 200 Mio. Euro stehen im Investitionspakt "Soziale Integration im Quartier" Euro bereit. Das ermöglicht den Kommunen, den Ausbau und die Sanierung ihrer sozialen Infrastruktur weiter voranzutreiben. Die Bundesmittel für Städtebauförderung und soziale Integration werden damit auf einem hohen Niveau verstetigt.

Bundesinnenminister Seehofer: "Wir verschlanken unsere Förderstruktur. Damit erleichtern wir den Städten und Kommunen die Umsetzung ihrer Vorhaben. Zudem wird der Klimaschutz zur Fördervoraussetzung. Städtebauförderung ohne Klimaschutz wird es künftig nicht mehr geben." Weiter Informationen/Quelle: Bundesministerium des Inneren für Bau und Heimat, Pressemitteilung vom 19.12.2019