Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung in Kraft getreten – 790 Mio. für städtebauliche Investitionen

Mai 2025

Die Städtebauförderung steht für starke Quartiere, ein attraktives Lebensumfeld und ein gutes Miteinander in der Nachbarschaft. Seit über 50 Jahren leisten Bund, Länder und Kommunen mit der Städtebauförderung einen maßgeblichen Beitrag zu lebenswerten Quartieren für die Bewohnerinnen und Bewohner sowohl in städtischen als auch in ländlichen Räumen. Die Wirkung der Städtebauförderung umfasst die Entwicklung und Umsetzung von Strategien für resiliente und zukunftsfähige Lebensräume – von Hitzeanpassungsplänen über attraktive Sport- und Bewegungsräume bis hin zur sozialgerechten Quartiersentwicklung.

Die Bund-Länder-Vereinbarung ist am 16. Mai 2025 in Kraft getreten. Auch im Jahr 2025 stellt der Bund erneut 790 Millionen Euro für die Städtebauförderung bereit. An den Kosten der Städtebauförderung beteiligen sich Bund, Land und Kommune je zu einem Drittel. Im aktuellen Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode haben sich die Regierungsparteien zudem darauf verständigt, die Mittel für die Städtebauförderung schrittweise zu verdoppeln.

Mit der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung durch alle Bundesländer wurde nun die rechtliche Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Gewährung der Bundesförderung an die Länder zur städtebaulichen Unterstützung der Städte und Gemeinden erfolgen kann.

Mehr zur Städtebauförderung finden Sie unter: https://www.staedtebaufoerderung.info

Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Pressemitteilung vom 21. Mai 2025

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