Nach der Unterzeichnung durch alle 16 Bundesländer konnten am 16. Mai 2025 die Verwaltungsvereinbarungen für den sozialen Wohnungsbau sowie das Programm Junges Wohnen in Kraft treten. Im Programmjahr 2025 stellt der Bund - trotz aktuell vorläufiger Haushaltsführung – den Ländern insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung, davon 500 Millionen Euro für das Programm Junges Wohnen. Damit soll die Voraussetzung geschaffen werden, um weiter massiv in den Neubau und die Modernisierung von Sozialwohnungen zu investieren. Nach der vorläufigen Finanzplanung belaufen sich die Finanzhilfen des Bundes von 2022 bis 2028 auf 21,65 Milliarden Euro.
Trotz schwieriger Rahmenbedingungen am Bau wurden im vergangenen Jahr deutschlandweit 61.934 Wohneinheiten im sozialen Wohnungsbau gefördert – ein Plus von rund 25 Prozent im Vergleich zu 2023 und etwa 51Prozent gegenüber 2022. Mit fast 400 Prozent Steigerung konnte dabei die Förderung von Wohnheimprojekten für Studierende und Auszubildende zwischen 2022 und 2024 besonders vorangebracht werden. Die Gesamtzahl der Sozialwohnungen in Deutschland lag am 31. Dezember 2024 bei 1.046.031.
Die Besonderheit des sozialen Wohnungsbaus in Deutschland ist die hohe Attraktivität für ganz unterschiedliche Investorengruppen: Kommunale/öffentliche Wohnungsunternehmen sind mit knapp 40 Prozent der Bewilligungen im Neubaubereich ähnlich stark engagiert wie private Bauherren, die ihren Anteil in 2024 sogar auf 45 Prozent ausgebaut haben. Aber auch Genossenschaften leisten mit knapp 10 Prozent einen wichtigen Beitrag.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Pressemitteilung vom 20. Mai 2025