vhw-Vorstand hat als Sachverständiger im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit des Bundestages Position zur Novelle des Städtebaurechts bezogen

Februar 2017

In seiner Stellungnahme befürwortet der vhw die Einführung der neuen Baugebietskategorie „Urbane Gebiete“ (§ 6a BauNVO-RE) als städtebauliches Instrument zur Umsetzung der Leipzig-Charta. Gleichzeitig hat Prof. Aring den Abgeordneten empfohlen, diese Regelung solle erst nach Lösung von zwei für die Praxis bedeutsamen Fragen in Kraft treten.

Die Änderungen der Baunutzungsverordnung und der TA Lärm sollten koordiniert erfolgen. Die Ergänzung des städtebaulichen Instrumentariums um das „Urbane Gebiet“ würde dann erfolgreich, wenn die damit einhergehende Lärmproblematik nicht ausgespart, sondern gelöst wird. In diesem Sinne sollte – wie auch vom Bundesrat vorgeschlagen – eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, um Maßnahmen des passiven Schallschutzes zu ermöglichen. Urbane Gebiete bringen mehr Lärm mit sich. Deswegen sollten auch technische Möglichkeiten zur Lärmminderung genutzt werden, um Gesundheit und Lebensqualität nicht aus dem Blick zu verlieren. Das ist eine Voraussetzung, um Akzeptanz gegenüber vermehrtem Lärm in urbanen Gebieten zu erreichen.

Eine weitere Empfehlung betrifft die Auswirkungen der neuen urbanen Gebiete auf den unbeplanten Innenbereich (§ 34 Abs. 2 BauGB). Da angesichts vielfältiger Nutzungsmischungen Abgrenzungsschwierigkeiten zu erwarten sind, sollten faktische urbane Gebiete ganz ausgeschlossen werden. Eine nur befristete Aussetzung – wie der Regierungsentwurf dies vorsieht – wirkt nicht zielführend und würde Probleme für den Vollzug schaffen.

Pressemitteilung