Am 2. Juni 2023 ist die Länder- und Verbändebeteiligung zum Entwurf für ein Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) eingeleitet worden. Der Gesetzentwurf wurde in gemeinsamer Federführung durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erarbeitet. Die bis 16. Juni 2023 eingegangenen Stellungnahmen können der Internetseite des BMWSB unten im Downloadbereich abgerufen werden.
Das Wärmeplanungsgesetz dient der Umsetzung des Koalitionsvertrags der 20. Legislaturperiode, in welchem die Regierungsparteien SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbart haben, sich für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung und den Ausbau der Wärmenetze einzusetzen. Der Ausbau der leitungsgebundenen Wärmeversorgung über Wärmenetze und deren Dekarbonisierung ist, neben der Umstellung der dezentralen Wärmeversorgung von Gebäuden auf erneuerbare Energien, die insbesondere mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erreicht werden soll, eine weitere wichtige Säule einer effizienten und treibhausgasneutralen Wärmeversorgung und für das Erreichen der Klimaschutzziele unabdingbar.
Die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfs sind:
Wärmeplanung:
Dekarbonisierung der Wärmenetze:
Das neue Wärmeplanungsgesetz soll durch eine Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) begleitet werden, welche die Wärmepläne in der Bauleitplanung aufgreifen.
Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Über verschiedene Punkte wie die Ausgestaltung der Verbindlichkeit der Wärmeplanung wird noch beraten. Der Gesetzentwurf soll Anfang Juli 2023 vom Bundeskabinett beschlossen werden und dann in das parlamentarische Verfahren gehen. Bis Ende des Jahres soll das Gesetz vom Bundestag beschlossen werden und anschließend in Kraft treten.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), Informationen zum Gesetzgebungsverfahren, Stand: 2. Juni 2023