Staaten können zum Schadensersatz verpflichtet werden, wenn sie sich nicht an die Klimaschutzabkommen halten. Das hat der Internationale Gerichtshof (IGH) in einem mit Spannung erwarteten und am 23. Juli 2025 veröffentlichten Gutachten festgestellt.
Der IGH kommt in seiner sog. "Advisory Opinion" zu dem klaren Ergebnis: Internationale Klimaschutzverträge wie die UN-Klimarahmenkonvention (UNFCCC) und das Pariser Klimaübereinkommen verpflichten die Staaten dazu, Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Der Schutz der Umwelt sei Grundvoraussetzung für die Ausübung der Menschenrechte, betonte IGH-Präsident Yuji Iwasawa. Das Gutachten erkennt zudem das Recht auf eine "saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt" als Menschenrecht an. Die Richterinnen und Richter am IGH unterstreichen im Gutachten, dass der Schutz der Umwelt und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen eine Verpflichtung ist, die sich aus dem Gewohnheitsvölkerrecht und den allgemeinen Menschenrechten ergibt.
Befolgen Staaten ihre Pflichten zum Klimaschutz nicht nach, besteht hierin eine völkerrechtswidrige Handlung, für die sie laut IGH zur Verantwortung gezogen werden können. Über konkrete Schadensersatzpflichten könne allerdings nur im Einzelfall entschieden werden.
Im Gutachten betont der IGH unter anderem die Pflicht der UNFCCC-Vertragsstaaten, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren und bekräftigt das 1,5-Grad-Ziel aus dem Pariser Klimaabkommen. Die Verpflichtungen aus den Klimaabkommen – wie die Pflicht zur Vermeidung grenzüberschreitender erheblicher Umweltbeeinträchtigungen – seien Verpflichtungen gegenüber allen Vertragsstaaten; die Verletzung dieser Pflichten können laut IGH alle Staaten geltend machen und auch einklagen.
Das Gutachten des IGH ist zwar nicht rechtlich bindend, dürfte aber weitreichende Auswirkungen auf die Klimapolitik und für Klimaverfahren haben und das internationale Klimarecht erheblich stärken.
Quelle: Internationaler Gerichtshof, Pressemitteilung vom 23. Juli 2025 (PDF)