Wohngeld-Reform: Kürzungen, Bürokratieabbau und neue Wohnungsbaugesellschaft

Juli 2026

Das Bundeskabinett hat am 6. Juli 2026 einen Gesetzentwurf zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes (Kabinettsentwurf) verabschiedet. Die Reform zielt darauf ab, den Bundeshaushalt zu konsolidieren und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand spürbar zu reduzieren – beides Reaktionen auf den deutlichen Anstieg der Wohngeldausgaben in den vergangenen Jahren.

 

Die wesentlichen Änderungen ab 1. Januar 2027

Zum Inkrafttreten des Gesetzes sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Absenkung des Wohngeldes durch Aussetzung der bislang geplanten Erhöhung
  • Halbierung der Heizkostenkomponente
  • Anpassung der Berechnungsformel
  • Vereinfachung von Nachweispflichten, etwa bei Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit
  • Reduzierung des Prüfaufwands in sogenannten Wechselmodellfällen, bei denen Kinder abwechselnd bei getrenntlebenden Elternteilen wohnen

Bereits bewilligte Bescheide bleiben bis zum Ende ihrer regulären Laufzeit – in der Regel zwölf, in Ausnahmefällen 24 Monate – unberührt.

Soziale Absicherung und wohnungspolitische Flankierung

Die Bundesregierung räumt ein, dass durch die Neuregelung ein Teil der bisherigen Bezugsberechtigten aus dem Wohngeld herausfallen wird. Wer jedoch auf staatliche Unterstützung angewiesen ist, soll diese weiterhin erhalten.

Als strukturelle Ergänzung plant die Koalition die Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen (WBG), die gezielt dort einspringen soll, wo der Markt günstige Wohnungen nicht in ausreichendem Maß bereitstellt. Mittelfristiges Ziel ist eine Entlastung des Wohnungsmarktes und eine Dämpfung des Mietpreisdrucks.

Quelle/Weitere Informationen: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 6. Juli 2026

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