Wohngeldstärkungsgesetz für 2020 novelliert

Januar 2020

Die vom Bundestag beschlossene Wohngeldreform kommt: Der Bundesrat hat ihr am 8. November 2019 zugestimmt. Das Wohngeldstärkungsgesetz wurde am 5. Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft.
Damit steigen die staatlichen Zuschüsse für Geringverdiener ab 1. Januar 2020. Die erhöhten Beträge orientieren sich an der allgemeinen Entwicklung der Mieten und der Einkommen.

Die Zahl der Wohngeldempfänger erhöht sich. Ab dem 1. Januar 2022 wird der Zuschuss alle zwei Jahre an eingetretene Miet- und Einkommensentwicklungen angepasst. Außerdem erreicht das Wohngeld künftig mehr Menschen: Anstatt 480.000 Haushalten kommt der Wohnzuschuss ca. 660.000 Haushalten zu gute. Grund ist eine Anpassung der Parameter bei der Wohngeldformel.

Mit der Novelle wird auch eine neue, siebte Mietstufe für besonders teure Gegenden eingeführt. Zudem ist vorgesehen, die Höchstbeträge des Wohngeldes regional gestaffelt anzuheben, um die unterschiedliche Mietentwicklung besser zu berücksichtigen. Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 5. Dezember 2019 / Bundesgesetzblatt vom 5. Dezember 2019

 

Wohngeld – Leitfaden 2021

Ingo Christian Hartmann

12. Auflage, 648 Seiten, DIN A5, broschiert
Bonn, März 2021

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