Wohngipfel 2018 – Maßnahmenpaket vereinbart

September 2018

Auf dem Wohngipfel im Bundeskanzleramt wurde am 21. September 2018 ein Maßnahmenbündel zur Stärkung des Wohnungsneubaus und zur Sicherung bezahlbaren Wohnens vereinbart. Eine komplette Übersicht der Maßnahmen kann auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat abgerufen werden.

Sozialer Wohnungsbau
In dieser Legislaturperiode stellt die Bundesregierung für den sozialen Wohnungsbau, das Baukindergeld, das Wohngeld und die fortgeführte Städtebauförderung ca. 13 Mrd. Euro zur Verfügung. Für die soziale Wohnraumförderung werden im Zeitraum 2018 bis 2021 mindestens 5 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Gemeinsam mit den Mitteln von Ländern und Kommunen sollen damit über 100.000 zusätzliche Sozialwohnungen geschaffen werden können. Um dem Bund beim sozialen Wohnungsbau auf Dauer die Mitfinanzierung zu ermöglichen, sei eine Grundgesetzänderung auf den Weg gebracht worden.

Der Bund stellt den Ländern für die Jahre 2020 und 2021 mindestens 2 Mrd. Euro Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau bereit. Auch für das Jahr 2019 werden die Kompensationsmittel noch einmal um 500 Mio. Euro auf 1,5 Mrd. Euro, d. h. auf das Niveau des Jahres 2018, aufgestockt. Die Änderungen des Grundgesetzes werden in Bundestag und Bundesrat mit Vorrang beraten und abgeschlossen.

Die Länder wollen ihre Förderprogramme insbesondere für Wohnraum mit langfristigen Bindungen verstärken bzw. auf hohem Niveau verstetigen. Die vom Bund für den Zeitraum 2020 bis 2021 zur Verfügung gestellten Mittel werden dabei von den Ländern in vollem Umfang zweckentsprechend eingesetzt, insbesondere für die Förderung von Investitionen in den Neubau und Maßnahmen im Bestand sowie die Modernisierung von sozialgebundenem Wohnraum für Mieter und selbstnutzende Eigentümer. Details werden in Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern geregelt.

Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau

Der Bund will den Mietwohnungsbau durch eine steuerliche Sonderabschreibung fördern. Die Finanzierung erfolgt durch Bund, Länder und Kommunen.

Baukindergeld

Der Bund stellt in dieser Legislaturperiode für das Förderprogramm Baukindergeld insgesamt 2,7 Mrd. Euro zur Verfügung. Damit soll die Eigentumsbildung für Familien und Alleinerziehende mit Kindern gestärkt werden. Das Baukindergeld kann seit dem 18. September 2018 beantragt werden.

Verbilligte Abgabe von öffentlichen Liegenschaften

Entbehrliche Bundesliegenschaften sollen verbilligt, beschleunigt und rechtssicher an Länder und Kommunen veräußert werden. Daneben will der Bund selbst bezahlbare Wohnungen für Bundesbedienstete bauen.

Baulandmobilisierung

Auch die Länder sollen ihre Flächenpotentiale aktivieren, um bezahlbares Wohnen zu sichern. Kommunale Beispiele der Baulandmobilisierung sollen Nachahmer finden, dafür sollen gezielt Anreize geschaffen werden. Bund, Länder und Gemeinden wirken darauf hin, dass öffentliche Grundstücke in der Regel auf der Grundlage der Konzeptausschreibung für den Wohnungsbau vergeben werden.

Darüber hinaus will die Bundesregierung weitere Verbesserungen im Bauplanungsrecht vorschlagen. Die Expertenkommission "Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik" soll sich noch in diesem Jahr mit Vorschlägen zu Änderungen des Bauplanungsrechts beschäftigen. Aufbauend auf den Ergebnissen der Expertenkommission einen wir das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat einen Gesetzentwurf vorlegen. Ziel ist es, das Bauplanungsrecht und die immissionsschutzrechtlichen Vorschriften besser aufeinander abstimmen, um die Kommunen in die Lage zu versetzen, mit Nutzungskonflikten vor Ort umzugehen und eine bessere Nutzungsmischung zu ermöglichen.

Städtebauförderung

Die Städtebauförderung wird auf dem Niveau von 790 Mio. Euro (Bund) fortgeführt. Dabei soll die Förderung noch stärker bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Bewältigung der Wohnungsknappheit ansetzen. Dazu gehören flankierende Akzente bei der Revitalisierung von Stadt- und Ortskernen und Quartieren sowie die Umnutzung von innerörtlichen Brachflächen.

Mieterschutz
Darüber hinaus soll der Mieterschutz verbessert und der Anstieg der Mietpreise – auch bei Bestandsmieten – gedämpft werden. Der Entwurf des Mieterschutzgesetzes soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Wohngeldreform

Bund und Länder werden das Wohngeld zum 1. Januar 2020 verbessern. Mit einer Wohngeldreform 2020 soll das Leistungsniveau und die Reichweite des Wohngeldes gestärkt werden. So können die Entlastungswirkungen des Wohngeldes erhalten und einkommensschwache Haushalte bei den Wohnkosten unterstützt werden.

Novellierung Wohnungseigentumsrecht

Mit der Novellierung des Wohnungseigentumsrechts sollen bauliche Maßnahmen wie z. B. Barrierefreiheit, energetische Sanierung, Förderung von Elektromobilität und Einbruchsschutz erleichtert werden. Dafür soll die eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe im Jahr 2019 Vorschläge vorlegen.

Energieeffizienz und Klimaschutz im Gebäudesektor
Der Bund wird das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in einem Gebäudeenergiegesetz zusammenführen und damit die Anforderungen des EU-Rechts zum 1. Januar 2019 für öffentliche Gebäude und zum 1. Januar 2021 für alle Gebäude umsetzen. Dabei sollen weiterhin die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, der Technologieoffenheit, der Vereinfachung sowie der Freiwilligkeit gelten. Die aktuellen energetischen Anforderungen werden dabei für Bestand und Neubau fortgelten.
Quelle:Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 21. September 2018

Weitere Informationen:Ergebnisse des Wohngipfels zum Download