Zweiter Bericht zur Vergabe öffentlicher Aufträge veröffentlicht

September 2023

Im August 2023 hat das Statistische Bundesamt den zweiten Halbjahresbericht 2021 zur bundesweiten elektronischen Vergabestatistik veröffentlicht. Diesem ging im Oktober 2022 der erste Halbjahresbericht 2021 voraus. Somit liegen nun für das gesamte Berichtsjahr 2021 Erkenntnisse vor. In diesen Berichten finden sich für den jeweiligen Berichtszeitraum verschiedene Kenngrößen zu wesentlichen Beschaffungsaspekten in Deutschland,

 

wie z.B.:

  • die Gesamtanzahl der Vergaben und das Gesamtbeschaffungsvolumen in Deutschland,
  • die Verteilung der Aufträge und Volumina zwischen Bund, Ländern und Kommunen,
  • die Verteilung der Aufträge und Volumina zwischen den verschiedenen Leistungsarten Bauen, Lieferungen und Dienstleistungen,
  • das Verhältnis von Vergaben oberhalb der Schwellenwerte für EU-weite Ausschreibungen zu nationalen Vergaben unterhalb dieser Schwellenwerte,
  • die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie
  • die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien in Vergabeverfahren.

Quelle: Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums, https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/vergabestatistik.html


Erster Bericht zur Vergabe öffentlicher Aufträge

Oktober 2022: Erstmals wurden jetzt statistische Daten zur Vergabe öffentlicher Aufträge aus der neuen, vollelektronischen Vergabestatistik in Form eines Berichts vorgelegt.
Im Oktober 2020 startete die Erhebung von Vergabestatistikdaten durch das Statistische Bundesamt auf Grundlage der Vergabestatistikverordnung. Seither sind deutschlandweit alle öffentlichen Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber verpflichtet, die Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession an die Vergabestatistik zu melden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ist Auftraggeber der Vergabestatistik – die Datengrundlage liefern jedoch alle öffentlichen Stellen und öffentlichen Unternehmen aus Bund, Ländern und Kommunen.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Pressemitteilung vom 18. Oktober 2022

Vergabe- und Bauvertragsrecht