Zwingender Artenschutz und behördlicher Beurteilungsspielraum - Neues Urteil des BVerwG

Juni 2013

Das Bundesverwaltungsgericht hatte erneut Gelegenheit sich mit dem äußerst komplexen und europarechtlich geprägten Artenschutzrecht auseinanderzusetzen. In seinem Urteil vom 27. Juni 2013 (BVerwG 4C 1.12)  hat der 4. Senat klargestellt, dass der Artenschutz ein Belang des Naturschutzes i.S.d. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB ist mit der Folge, dass die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens im Außenbereich nicht abschließend bejaht werden kann, ohne dass zuvor der Artenschutz geprüft worden ist. Quelle: BverwG, Pressemitteilung Nr. 41/2013 vom 27. Juni 2013