177._Kommentierung_66_S_19-17_Schonfristzahlg__15.1.18.___002_.pdf
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Kündigung wegen Zahlungsverzug und Schonfristzahlung: „Kippt“ die hilfs- weise erklärte ordentliche Kündigung? LG Berlin, Urteil vom 13. Oktober 20171 Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters dürft