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Bereits Ende 2001 hat die Landesregierung Nordrhein- Westfalen eine Public Private Partnership (PPP)-Initiative gegründet. Die Umsetzung dieser Initiative erfolgt seit April 2002 durch eine dem Finanzministerium an- gehörige PPP-Task Force. Nach einer anfänglichen Befristung bis Ende des Jahres 2004 wurde die Initiative inzwischen durch Kabinettbeschluss bis zum 31. Dezember 2008 verlängert. Die Task Force setzt sich zusammen aus internen Verwaltungskräften des Finanzministeriums sowie aus externen Mitarbeitern (Bankenbereich, Universität). Unter Berücksichtigung von Personalrotationen in den vergangenen zwei Jahren war das Team der Task Force durchschnittlich mit vier bis fünf Personen besetzt. Durch die Arbeit der PPP-Task Force wird PPP als Modell der Planung, der Finanzierung, der Realisierung und des Betreibens öffentlicher Leistungen durch private Investoren erprobt und evaluiert. Hierbei werden Erkenntnisse und Erfahrungen aus europäischen Ländern, insbesondere aus Großbritannien und den Niederlanden, aufgenommen sowie anhand von Pilotprojekten die Probleme analysiert und die rechtlichen Rahmenbedingungen fortentwickelt. Bei einem PPP-Vorhaben benennt die öffentliche Hand die Dienstleistungen und/oder die Infrastruktur, die sie im Einzelnen braucht bzw. die von Privatunternehmen erbracht werden sollen. Diese treten anschließend im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens in einen Wettbewerb, um die Anforderungen zu erfüllen. Dabei sollen privates Management-Know-how und Kapital in die Bereitstellung öffentlicher Leistungen eingebracht und Effizienzvorteile erschlossen werden.
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Die PPP-Task Force beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) hat ihre Arbeit aufgenommen. Seit 1. Juli dieses Jahres gibt es beim Bund einen organisierten Beistand für interessierte PPP-Projektträger. Fünf haupt- und zwei nebenamtliche Kräfte werden ab sofort Bauplanern, Kämmerern und weiteren Projektbeteiligten der öffentlichen Hand bei der Gestaltung von Partnerschaften mit privaten Investoren zur Seite stehen. Sie bieten den Kommunen und öffentlichen Einrichtungen Unterstützung an, die bei der Durchführung von öffentlichen Investitionsvorhaben auf privates Kapital und Know-how zurückgreifen möchten.
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"Öffentlich-private Kooperationsformen sind zunehmend en vogue. Ihre Attraktivität erwächst aus den vermuteten Effizienz- und Effektivitätsvorteilen. Zugleich kommt ihnen ein gewisser Charme zu, da sie in der Debatte auch als ein wesentliches Element eines veränderten Staatsverständnisses begriffen werden: des "aktivierenden Staates". Dessen Grundeigenschaften sowie die Charakteristika von Public Private Partnerships werden in diesem Beitrag skizziert. Die besondere Bedeutung öffentlich-privater Kooperationen im aktuellen Modernisierungsprozess konkretisiert sich durch eine Reihe administrativer und politischer Förderinitiativen. Damit wurde hinsichtlich der Verbreitung von PPP im Öffentlichen Sektor, die bereits seit den 1980er Jahren zunimmt, eine neue Phase eingeläutet. Der Beitrag schließt mit Verweisen auf Leistungsvermögen und Fallstricke öffentlich-privater Zusammenarbeit.
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Mit dem Ende des quantitativen Wohnungsmangels hat sich auch die kommunale Wohnungspolitik verändert. Die neue Rolle im Spannungsfeld von Stadtentwicklung, Stadtumbau und Wohnraumversorgung ist jedoch noch unscharf. So wurde die mit dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)eingeführte Idee der kommunalen Wohnraumversorgungskonzepte in der Praxis bislang wenig aufgegriffen. Jedoch ist absehbar, dass kommunale Handlungskonzepte zum Wohnen - sicher mit unterschiedlichen Schwerpunkten in West und Ost - immer wichtiger werden. Aufbauend u. a. auf Erfahrungen aus dem Städtenetzwerk IK KomWoB 1 möchte der Beitrag Ursachen für die geringe Verbreitung solcher Konzepte benennen, Anforderungen darstellen und Möglichkeiten zu deren Förderung skizzieren.
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