Kommentierungen wichtiger BGH-Entscheidungen 2024

Die genaue Kenntnis der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist heutzutage unerlässlich für jeden, der sich mit dem Thema Mietrecht beschäftigt.

Hier finden Sie auch für den Nicht-Juristen verständliche Kommentierungen der wichtigsten Urteile des BGH zum Mietrecht von Dr. Dietrich Beyer, Richter am BGH a.D. Bei den Kommentierungen wird besonderer Wert gelegt auf die genaue Darstellung der Auswirkungen der Leitentscheidungen des VIII. Zivilsenats des BGH auf die Praxis.


Neu:

Komplex Schönheitsreparaturen

1) BGH bestätigt seine Rechtsprechung zur Unwirksamkeit einer Quotenabgeltungsklausel
2) Eine Klarstellung: Unwirksamkeit der Quotenabgeltungsklausel führt nicht zur Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturenklausel (Vornahmeklausel)
3) Beweislast des Mieters und des Vermieters

BGH, Beschluss vom 30. Januar 2024 – VIII ZB 43/231
An sich hätte diese Entscheidung das "Format" eines Urteils verdient Dass sie dennoch "nur" als Beschluss ergangen ist, beruht auf dem konkreten Anlass, nämlich der Kostenentscheidung des Landgerichts, nachdem sich die Parteien im vorausgegangenen Prozess über eine Kostenvorschussforderung der Mieterin (für Schönheitsreparaturen) auf einen Vergleich geeinigt hatten und das Landgericht die Kosten des (in der Hauptsache erledigten) Rechtsstreits der Mieterin auferlegt und die Rechtsbeschwerde zum BGH zugelassen hatte. Über die von der Mieterin eingelegte Rechtsbeschwerde bzw. deren (Un-)Begründetheit konnte der Senat nur nach Prüfung der materiellrechtlichen Ausgangsfrage – konkret: der Wirksamkeit der im Mittelpunkt stehenden Schönheitsreparaturenklausel einschließlich der damit verbundenen sog. Quotenabgeltungsklausel entscheiden.

Kommentar

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1Grundeigentum 2024, 345 (St. 24. April 2024)


Neu:

Mietbindung (WBindG, WoFG) und Staffelmietvereinbarung: Wirksamkeit einer Mieterhöhungsvereinbarung während der Preisbindung für die Zeit danach

BGH, Beschluss vom 18. Januar 2024 – VIII ZR 12/231
Dass eine Wohnung bei der Rückgabe an den Vermieter nach dem Ende des Mietverhältnisses Mängel aufweist und der Vermieter deshalb eine "Nachbesserung" oder Schadensersatz verlangt, dürfte in der Praxis kein allzu seltener Fall sein. Dennoch können sich hier rechtliche Fragen stellen, die eine genauere Prüfung verlangen, in den Tatsacheninstanzen unterschiedlich beantwortet werden und deshalb für das Berufungsgericht ein Grund für die Zulassung der Revision sein können. Eine solche Situation war in dem Verfahren gegeben, das kürzlich zum VIII. Senat des BGH gelangt ist und dem Senat Anlass für eine nicht ganz neue, aber dennoch interessante Grundsatzentscheidung gegeben hat.

Kommentar

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1 Bislang nur in juris veröffentlicht (St. 6. Mai 2024). Die Entscheidungen der Vorinstanzen (AG Köln, LG Köln) sind nicht veröffentlicht.

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Das Wohnraummietrecht in der aktuellen Rechtsprechung des BGH

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