
Erschienen in Heft 1/2022 Auswirkungen des Klimawandels und die Anforderungen an das kommunale Krisenmanagement
Es darf inzwischen als zweifelsfrei festgestellt gelten, dass der Klimawandel auch in Deutschland zu Extremwetterereignissen wie der „Jahrhundertflut“ an der Ahr und der Erft im Juli 2021 führt. Zwei Momentaufnahmen illustrieren die Dilemmata, vor denen u.a. Katastrophenschutz, Wasserwirtschaft, Landwirtschaft, Infrastruktur-, Stadt- und Regionalplanung angesichts von Extremwetterereignissen stehen. Beide haben mit Ungleichzeitigkeiten zu tun.
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Erschienen in Heft 1/2022 Auswirkungen des Klimawandels und die Anforderungen an das kommunale Krisenmanagement
Die Starkregenfälle und das Hochwasser der vergangenen Tage in Teilen Deutschlands mit über 170 Toten ist eine der schlimmsten Naturkatastrophen der deutschen Geschichte. Häuser sind in den Fluten verschwunden und Straßen, Bahngleise und Brücken zerstört. Ganze Existenzen der Menschen vor Ort sind vernichtet. Die Versorgung mit Trinkwasser und Strom ist in einigen Regionen zusammengebrochen. Es wird Jahre dauern, bis alle Häuser, Kitas, Klärwerke, die vielen zerstörten Gebäude wiederaufgebaut, die mehr als 600 Kilometer zerstörten Bahngleise repariert und Brücken sowie Straßen wieder instandgesetzt sind. Erste Schätzungen gehen von Schäden durch die Hochwasser-Katastrophe von mehreren Milliarden Euro aus. Deshalb braucht es jetzt schnelle und unbürokratische Hilfen für die Betroffenen und für den kommunalen Wiederaufbau in enger Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Beeindruckend ist, wie Hilfsorganisationen, Helferinnen und Helfer sofort anpackten und unterstützen. Ihnen allen gilt ein besonderer Dank.
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Erschienen in Heft 1/2022 Auswirkungen des Klimawandels und die Anforderungen an das kommunale Krisenmanagement
Von unserem Haus im Bonner Süden ist das Ahrtal, das in der Nacht vom 14. zum 15. Juli 2021 eine verheerende Naturkatastrophe traf, nur einen Katzensprung weit entfernt. In der Zeit der Flutkatastrophe hatte ich Urlaub, war aber zu Hause. Als meine Frau und ich die Meldungen von den vielen Toten und vom Ausmaß der Zerstörungen durch die Flut in den Medien hörten und sahen, waren wir wie alle anderen auch entsetzt. Wir packten Stiefel, Handschuhe, Schaufeln, Besen, Eimer, Bürsten, Kehrbleche sowie viele Wasserflaschen und auch Essen in den Kofferraum unseres Autos und fuhren Richtung Ahrweiler, um zu helfen.
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Erschienen in Heft 1/2022 Auswirkungen des Klimawandels und die Anforderungen an das kommunale Krisenmanagement
Regen, Regen, Regen – länger und mehr als sonst. Die Flutkatastrophe kam von oben. Es regnete tagelang. Die Böden konnten die Wassermassen nicht mehr aufnehmen. Der Boden war bereits wie ein Schwamm durchnässt. In den betroffenen Kommunen stiegen die Bäche rasend schnell an. Sie wurden binnen kürzester Zeit zu reißenden Flüssen. Statt 30 Zentimeter führten sie plötzlich vier, fünf, sechs Meter und mehr Wasser. Unvorstellbar die Zerstörungskraft des Wassers mit dem Schlamm und den mitgerissenen Bäumen, Autos und auch Häusern. Alles passierte unvorstellbar schnell. Eben noch das bekannte Hochwasser, das immer mal da war und dann die Flutwelle, die alles zerstörte. Das Plötzliche war das Problem. Wasser, Schlamm, Geröll – überall. Das Kanalnetz war schnell überlastet. Der Wasserabfluss verlief völlig unkontrolliert und suchte sich seinen Weg.
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Erschienen in Heft 1/2022 Auswirkungen des Klimawandels und die Anforderungen an das kommunale Krisenmanagement

Erschienen in Heft 4/2021 Stadtentwicklung und Vergaberecht

Erschienen in Heft 5/2021 Digitalisierung als Treiber der Stadtentwicklung

Erschienen in Heft 5/2021 Digitalisierung als Treiber der Stadtentwicklung

Erschienen in Heft 5/2021 Digitalisierung als Treiber der Stadtentwicklung
Die Coronapandemie hat seit dem Frühjahr 2020 deutliche Spuren in den Innenstädten hinterlassen. Die Auswirkungen fallen unterschiedlich aus, relativ stärker sind sie in den sogenannten A-Städten. Ortszentren kleinerer Kommunen leiden dennoch besonders intensiv: Gemeinsam mit den meisten Randlagen zentraler städtischer Einkaufsbereiche könnten sie es besonders schwer haben, nach der Pandemie wieder belebt zu werden, auch wenn sie im Vergleich zu touristischen Standorten zunächst weniger betroffen waren. Bei aller Vielfalt lokaler Herausforderungen zeigt sich dabei: Ohne neue Wege und langfristige Kooperationen wird es nicht besser.
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Erschienen in Heft 5/2021 Digitalisierung als Treiber der Stadtentwicklung
86,6 % der öffentlichen Verwaltungen in Deutschland sind mittlerweile auf Social Media aktiv, insbesondere auf Facebook (79,5 %), Instagram (68,8 %), YouTube (62,5 %) und Twitter (54,5 %) (Kröpfl 2020). Es ist also an der Zeit, ihre Präsenz in den sozialen Medien einmal kritisch auf den Prüfstand zu stellen: Wie verhalten sich staatliche Akteure auf Social Media? Wofür verwenden sie die Kanäle? Wie treten sie mit ihren Followern in Interaktion? Zu welchen Themen informieren sie? Und gelingt es ihnen, das Verhältnis zu Bürgerinnen und Bürgern zu verbessern und Verwaltungshandeln transparenter zu gestalten? Diese Fragen adressiert der Artikel auf Grundlage der Erkenntnisse, die im vhw-Forschungsprojekt "POSITIV – Potenziale von sozialen Medien in der öffentlichen Verwaltung" entstanden sind.
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Erschienen in Heft 5/2021 Digitalisierung als Treiber der Stadtentwicklung
"Starten Sie hier Ihre Initiative, sammeln Sie Unterstützung für Ihren Vorschlag, und adressieren Sie diesen direkt an die Stadtverwaltung" – mit solchen Slogans werben inzwischen viele Kommunen auf digitalen Plattformen, um Bürgerinnen und Bürger an der Stadtentwicklung zu beteiligen. Die Besonderheit ist: Unabhängig von konkreten Planungsvorhaben wird auf den Plattformen nach dem Prinzip des Crowdsourcings zur offenen Ideensammlung aufgerufen. Stadt soll gemeinsam gestaltet werden, doch der Betrieb solcher Ideenplattformen stellt einige Anforderungen an kommunale Akteure aus Verwaltung und Politik. Der vorliegende Beitrag zeigt fünf Erfolgsfaktoren auf.
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Erschienen in Heft 5/2021 Digitalisierung als Treiber der Stadtentwicklung
Digitalisierung ist ein Treiber der Stadtentwicklung. Die Coronapandemie hat diesen Trend schwer befeuert, und spätestens seit dem Frühjahr 2020 steht in jeder kleinen sowie großen Stadt der Republik Digitalisierung der Daseinsvorsorge auf der Agenda. Sie verspricht, Städte resilienter zu machen, auch moderner und attraktiver für die heutigen und künftigen Bewohner. Im südhessischen Darmstadt hatte die Digitalisierung bereits lange vor Corona einen festen Platz in der Stadtentwicklung. Seit 2017 sind hier digitale Konzepte und deren Anwendungen fester Bestandteil stadtplanerischer Aktivitäten und Umsetzungen.
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Erschienen in Heft 5/2021 Digitalisierung als Treiber der Stadtentwicklung
Spätestens seit der Coronapandemie hat wirklich jeder begriffen: Die Digitalisierung lässt sich nicht aufhalten. Die Pandemie hat viel von jedem Einzelnen gefordert und tut dies noch, aber sie hat uns auch stärker gemacht. Sie wirkt wie ein Brennglas und verstärkt Gutes wie Schlechtes. Die Erkenntnis, dass wir nur gemeinsam aus der Krise kommen und ein neues Gemeinschaftsgefühl entstanden ist, setzt sich durch. Ich möchte sagen: "Wir können stolz sein!" – stolz auf unsere Unternehmen, Arbeitgeber und unsere resiliente Wirtschaft, die die meisten Menschen in unserem Land trotz Schließungen und Lockdown abgesichert haben. Stolz auf unsere Politikerinnen und Politiker, auf unsere Mitarbeiter in den Ämtern, Behörden und öffentlichen Einrichtungen, die nicht zuletzt durch eine kluge und nachhaltige Förderpolitik den größten Schaden von unserer Wirtschaft und Gesellschaft abgewendet haben. Wir wandeln uns, suchen neue Wege und kommen gut durch die Krise.
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Erschienen in Heft 5/2021 Digitalisierung als Treiber der Stadtentwicklung
Digitalisierung ist ein Kernthema unserer Zeit, das kaum einen Lebensbereich unberührt lässt: Teilhabe, klimaschonende Mobilität, Wettbewerbsfähigkeit und moderne Verwaltung hängen unmittelbar mit der digitalen Transformation zusammen. Dabei ist die öffentliche Hand Hamburgs in der Verantwortung, dass technologische Umwälzungen nicht als Selbstzweck geschehen, sondern so eingesetzt und gelenkt werden, dass die hohe Lebensqualität und wirtschaftliche Attraktivität für die Stadtgesellschaft auch künftig erhalten bleiben.
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Erschienen in Heft 5/2021 Digitalisierung als Treiber der Stadtentwicklung
Für eine Kommune bedeutet Digitalisierung nicht nur die Optimierung von Verwaltungsprozessen oder WLAN in der Fußgängerzone. Digitalisierung ist ein Standortfaktor. Durch diese kann die Wahrnehmung einer Stadt als Lebensraum und Gewerbestandort wesentlich beeinflusst werden. In einer aktuellen Umfrage der Bitkom gibt ein Viertel (26 %) der befragten 16- bis 29-Jährigen an, dass "eine zu langsame Digitalisierung am Heimatort ein möglicher Umzugsgrund ist" (Bitkom 2021). Bekanntermaßen zählt auch für Unternehmen eine leistungsfähige digitale Infrastruktur zu den wichtigsten Standortfaktoren. Darauf kann die Kommune nicht nur auf Verwaltungsseite und beim Glasfaserausbau einwirken, sondern auch eine Vision schaffen, in der digitale und innovative Möglichkeiten die Stadt langfristig als Raum zum Leben, Arbeiten und Lernen attraktiver machen.
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Erschienen in Heft 5/2021 Digitalisierung als Treiber der Stadtentwicklung
Seit den 1980er Jahren geistert das Paradigma der smarten Stadt durch politische, ökonomische und wissenschaftliche Debatten. Getrieben wurden diese Debatten zumeist von Vor- und Nachdenkern kommerzieller Anbieter entsprechender Technologien, Produkte und Anwendungen. So trieb IBM das Konzept mit weltweiten Initiativen an – ganz besonders nach dem Einbruch der Weltwirtschaft in den Jahren 2008 und 2009. Es blieb nicht bei der Theorie und dem Marketing: Weltweit sind Städte und Stadtteile nach dem Muster einer Smart City umgebaut oder sogar neu geschaffen worden. Entscheidend beim klassischen Smart-City-Ansatz bleibt das Produkt, die Technologie. Sie ist nach marktförmigen Gesichtspunkten entwickelt worden und muss nun entsprechend kommerzialisiert werden. Bezahlt wird nicht immer mit Geld, sondern oft auch mit der Privatisierung öffentlichen Raums, mit Daten von Bürgerinnen und Bürgern oder mit Einfluss auf öffentliche Belange.
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Erschienen in Heft 5/2021 Digitalisierung als Treiber der Stadtentwicklung
Der Beteiligung von Gemeinderäten an der Entwicklung kommunaler Digitalisierungsstrategien wird im Rahmen von Förderprogrammen und der Begleitforschung bundesweit bislang nur wenig Aufmerksamkeit gewidmet. Dabei sind die kommunalpolitische Auseinandersetzung mit digitalen Themen und die daran anknüpfenden Vorschläge zur Gestaltung des digitalen Wandels vor Ort unerlässlich. Dieser Beitrag wertet die Erfahrungen baden-württembergischer Pilotkommunen im Hinblick auf die Rolle von Gemeinderätinnen und Gemeinderäten aus und gibt Impulse zur Weiterentwicklung der Förderpolitik.
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Erschienen in Heft 5/2021 Digitalisierung als Treiber der Stadtentwicklung
Die Pandemie hat viel verändert – und manches, was schon angelegt war, in seiner Entwicklung beschleunigt. Feststellungen wie diese sind derzeit oft zu hören. Stets verbunden mit der Frage: Was davon wird, was sollte bleiben? Dass Covid-19 Folgen für die Gestaltung von Planungsprozessen haben könnte, lag nicht unmittelbar auf der Hand – und wurde 2020 dennoch sehr bald deutlich. Denn in den gesetzlich normierten Planungsverfahren ist auch die Begegnung von Menschen vorgesehen – insbesondere im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung. Als das nun nicht mehr möglich wurde, gerieten mancherorts Prozesse ins Stocken, was, zum Beispiel, in der verbindlichen Bauleitplanung erhebliche Probleme bereiten kann. Erst mit dem "Planungssicherstellungsgesetz" (Deutscher Bundestag 2020 und 2021) wurde klargestellt, dass etwa Bürgerversammlungen auch digital durchzuführen sind. Aber: Was heißt das? Und: Wie geht das?
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Erschienen in Heft 4/2021 Stadtentwicklung und Vergaberecht
Mit dem Klimaschutzgesetz (KSG) wird das Ziel der Treibhausgasminderung als weiterer Aspekt der Beschaffung berücksichtigt. Durch das Inkrafttreten des KSG haben die Themen Klimaneutralität und CO2-neutrale Beschaffung in der öffentlichen Beschaffung stark an Bedeutung gewonnen. Auch in der neuen Auflage des Ressourceneffizienzprogramms (ProgRess III) wird betont, dass Klimaschutz und Ressourcenschutz Hand in Hand gehen und demnach besonders klimarelevante Produkte und Dienstleistungen in den Fokus rücken. Unterstützung dabei leistet die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB).
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Erschienen in Heft 4/2021 Stadtentwicklung und Vergaberecht
Für ein erfolgreiches Gelingen der Verkehrswende in Deutschland unter Umwelt- und Klimaschutzgesichtspunkten spielt die öffentliche Hand eine zentrale Rolle. In verschiedenen Bereichen, wie dem öffentlichen Personennahverkehr oder der Abfallbeseitigung, kommen derzeit noch weit überwiegend schwere Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren zum Einsatz. Dies hat auch Auswirkungen im städtebaulichen Kontext und auf die Lebensqualität der Bewohner von Kommunen. Um einen Impuls für mehr Nachhaltigkeit zu setzen, wurde das Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) erlassen und ein neuer Vergaberechtsrahmen für die Beschaffung von (emissionsfreien) sauberen Straßen- und Nutzfahrzeugen geschaffen. Ab dem 2. August 2021 müssen öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber bei der Umsetzung von Beschaffungsvorhaben die neuen Regelungen beachten.
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Erschienen in Heft 4/2021 Stadtentwicklung und Vergaberecht
Als betriebswirtschaftlich ausgerichteter Einkäufer aus der Wirtschaft mit Erfahrungen aus zwei internationalen Hochtechnologieunternehmen durfte ich mich vor mehr als zwanzig Jahren mit dem Aufbau einer zentralen Beschaffungsstelle für die Landesverwaltung Schleswig-Holstein beschäftigen. Der Ansatz der damaligen Landesregierung war wirklich neu. „Beschaffung“ gab es in der schon damals bei Wirtschaftsunternehmen bekannten Form in der Verwaltung überhaupt nicht. Begrifflichkeiten waren vollkommen anders geprägt, und ein Einkaufsmanagement fand überhaupt nicht statt. Der öffentliche Einkauf war komplett vergaberechtlich ausgerichtet, nach dem Motto: „So lange die Ausschreibung korrekt abläuft, ist alles in Ordnung.“ Einkäufer gab es nicht. Juristen und ausgebildete Verwaltungsbeamte haben komplizierte Ausschreibungen vorgenommen; danach herrschte Chaos vor, und eine zentrale Datenhaltung war nicht vorhanden. Manchmal herrschte das Chaos schon vorher, nämlich dann, wenn auch das Vergabeverfahren nicht korrekt war oder wenn gar nicht erst ausgeschrieben wurde. Die Ergebnisse können wir dann alle in den Medien verfolgen.
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Erschienen in Heft 4/2021 Stadtentwicklung und Vergaberecht
Ideen haben den Reiz, dass mit ihnen das Leichte, das Andere und Noch-nicht-Reale schwingt. Konzepte wiederum sind schon geronnene Ideen. Sie bringen von Zeit zu Zeit neue Anregungen in die Diskussion, was und wie die Stadt denn nun sein kann. Im besten und realisierten Fall werden sie zu Motoren für neue Mischungen in lebendigen Quartieren oder auch zu Exempeln für leistbares Wohnen in ungewöhnlichen Formen und Konstellationen. So in etwa kann man auch das Aufkommen des sogenannten Konzeptverfahrens in der Stadtentwicklung deuten. Die sozialen Fragen des Wohnens, Lebens und Arbeitens haben nicht ohne Grund neue Akteure im städtischen Leben aktiv werden lassen. Nach den Hausbesetzern und Kommunarden kamen die Baugruppen.
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Erschienen in Heft 4/2021 Stadtentwicklung und Vergaberecht
„Konzeptverfahren“ oder „Konzeptvergaben“ sind wettbewerblich organisierte Grundstücksgeschäfte, bei denen eine Kommune ein Grundstück oder ein Erbbaurecht in einem Bietverfahren nicht ausschließlich nach dem höchsten Preis, sondern zusätzlich oder einzig unter Berücksichtigung der Qualität eines von den Auftragnehmern einzureichenden und bei Bedarf zu präsentierenden Nutzungskonzepts vergibt. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich hierbei um ein Auswahlverfahren, das rechtsstaatlichen Anforderungen unterliegt, wobei verschiedene Konstellationen zu unterscheiden sind. Konzeptverfahren unterliegen in aller Regel nicht dem Vergaberecht. Da Einzelheiten der Abgrenzung und Einordnung nicht unumstritten sind, empfiehlt sich ein pragmatisches Herangehen durch Orientierung an vergaberechtlichen Grundsätzen.
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Erschienen in Heft 4/2021 Stadtentwicklung und Vergaberecht
Der Gesetzgeber schreibt ab einem Schwellenwert von einer 214.000,- Euro-Netto-Honorarsumme, die in der Regel bereits bei einem dreigruppigen Kindergarten erreicht wird, ein Vergabeverfahren nach der Vergabeordnung (VgV) vor. Dies mag zunächst nur als Pflichtübung erscheinen, bei entsprechend kluger Anwendung können jedoch erhebliche Mehrwerte generiert werden, die den vorgegebenen Aufwand auch rechtfertigen. Dabei kommt es insbesondere auf die Haltung an, wie die VgV-Verordnung der Bundesregierung aus dem Jahr 2016 als Rechtsverordnung angewandt und gelebt wird. Ein wertvolles Instrument bei Planungsprozessen in den Bandbreiten vom Haus zur Stadt und von Innenentwicklung zur Landesplanung stellen in diesem Zusammenhang wettbewerbliche Verfahren mit Planungswettbewerb dar. In Verbindung mit Partizipation kann der Mehrwert aus örtlichem Wissen und innovativen Kenntnissen geschöpft werden. Die anstehenden Planungs- und Beteiligungsprozesse werden nicht im Alleingang von Architekten, Stadt- und Fachplanern gestaltet, sondern im Team, im Zusammenspiel aller Beteiligten. Für die Planung dieser Prozesse, für die es keine Patentrezepte gibt, bedarf es der inneren Bereitschaft, ausreichender zeitlicher, finanzieller und personeller Ressourcen sowie über Legislaturperioden hinaus den langen Atem der Politik.
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Erschienen in Heft 4/2021 Stadtentwicklung und Vergaberecht
Diese Frage hat mir bereits vor einigen Jahren ein Mandant in einem meiner ersten großen Vergabeverfahren gestellt, das ich federführend betreuen durfte. Ich habe die Frage seinerzeit mit „Ja. Meistens.“ beantwortet und würde die Antwort heute auch immer noch so geben. Zugegeben, die Vergabe von Planer- und Architektenleistungen hat wie alle Vergaben ihre Zwänge, Längen und Hürden. Ich begreife Vergaberecht aber nicht nur als lästiges Erfordernis und formale Hürde, sondern immer auch als konstruktive Möglichkeit, bereits in einem sehr frühen Stadium eines Projektes die Weichen richtig zu stellen.
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Erschienen in Heft 4/2021 Stadtentwicklung und Vergaberecht
Zunächst bleibt festzustellen, dass die überwiegende Zahl der Planungsaufträge für städtebauliche Leistungen an Planungsbüros im Unterschwellenbereich liegt und die Vergabeverordnung (VgV) daher nicht zum Tragen kommt. Hier gilt das jeweilige Haushaltsrecht der Kommunen, Landkreise usw. Für die Vergabe öffentlicher Planungs- und Bauleistungen gilt seit dem 18.04.2016 die Vergabeverordnung VgV; für Architekten- und Ingenieurleistungen sind zusätzlich der Abschnitt 5 „Planungswettbewerbe“ und der Abschnitt 6 „Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen“ zu beachten. Daraus wird deutlich, dass die VgV vorrangig für die Lieferung von Leistungen sowie gewerbliche und erschöpfend beschreibbare Dienstleistungen geschaffen wurde, die über den Preis entschieden werden. Die Abschnitte 5 und 6 zeigen die besondere Situation der nicht eindeutig beschreibbaren, freiberuflichen Architekten- und Ingenieurleistungen.
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Erschienen in Heft 4/2021 Stadtentwicklung und Vergaberecht
In Deutschland besteht ein großer Nachholbedarf beim Ausbau der öffentlichen Infrastruktur. Nach einer aktuellen Studie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beläuft sich der Investitionsrückstand allein bei den deutschen Kommunen auf 149 Mrd. Euro. Er ist damit gegenüber dem Vorjahr (147 Mrd. Euro) gewachsen. Nicht nur bei der Sanierung der Verkehrsinfrastruktur, also maroder Straßen, Wege und Brücken, sondern auch beim Ausbau von Kitas, Schulen, Sportstätten und Bädern sowie bei Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Digitalisierung sind massive Investitionen nötig. Gerade infolge der Coronapandemie sind Kommunen dringend nötige Investitionen oft nur mithilfe von Zuwendungen von Bund, Ländern oder der EU möglich. Zuwendungs- und Vergaberecht sind aber grundsätzlich getrennte Rechtsgebiete.
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Erschienen in Heft 4/2021 Stadtentwicklung und Vergaberecht
Was sind die besten Lösungen für das Dorf und die Kleinstadt? Was ist die beste Lösung für die Metropole oder die Metropolregion? Und wie können Stadt und Umland besser miteinander vernetzt werden? Eines ist klar: Die Lösungen von gestern können nicht die Lösungen für heute und morgen sein. Für alle Bereiche der Architektur, dem Hochbau, der Innenarchitektur, natürlich der Landschaftsarchitektur, aber eben insbesondere auch in der Stadtplanung, sind neue Konzepte, neue Materialien, neue und frische Ideen gefragt. Wobei wir als Architekten- und Stadtplanerschaft insgesamt für uns in Anspruch nehmen, schon immer für die Zukunft geplant zu haben und Vordenker für nachhaltige und zugleich „schöne“ Lösungen zu sein.
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Erschienen in Heft 4/2021 Stadtentwicklung und Vergaberecht

Erschienen in Heft 4/2021 Stadtentwicklung und Vergaberecht

Erschienen in Heft 4/2021 Stadtentwicklung und Vergaberecht
Die Stadtmacher-Akademie ist ein Angebot des vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V., mit dem gemeinsam mit anderen Partnerinnen und Partnern Stadtmacherinnen und Stadtmacher als relevante und wirksame Akteure einer gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung gestärkt werden sollen. Über die Erfahrungen mit dem „ersten Jahrgang“ sprach Dr. Frank Jost mit Projektleiter Sebastian Beck.
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Erschienen in Heft 4/2021 Stadtentwicklung und Vergaberecht
Am 8. Juni 2021 fand in der Berliner Urania der vom vhw veranstaltete „Digital-Kongress Lokale Demokratie“ statt. Unter dem Motto „Stadt gemeinsam gestalten“ wurde der Kongress in enger Kooperation mit dem Deutschen Städtetag (DST) und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGb) durchgeführt. Die ursprünglich für das Jahr 2020 vorgesehene Veranstaltung musste aufgrund der Coronapandemie um mehr als ein Jahr verschoben und zuletzt aufgrund der behördlichen Auflagen zu einem digitalen Kongress ohne Livepublikum umgerüstet werden. Die rund vierstündige Veranstaltung, fachkundig moderiert von Nadia Zaboura, wurde in Folge als ein Livestream auf dem YouTube-Kanal der Berliner Urania und auf der Website www.vhw.de öffentlich übertragen. Insgesamt haben ca. 250 Personen ganz oder zeitweise auf den Übertragungsplattformen am Kongress teilgenommen.
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Erschienen in Heft 4/2021 Stadtentwicklung und Vergaberecht
Für viele Entwickler war es lange eine sichere Bank, Eigentumswohnungen zu bauen. Das hat sich teilweise geändert. Warum der Mietwohnungsbau aktuell seine Vorzüge ausspielt und das nur bedingt mit Corona zu tun hat und wie man beide Formen in einem Quartier verknüpfen kann, lesen Sie im vorliegenden Beitrag.
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Erschienen in Heft 4/2021 Stadtentwicklung und Vergaberecht
In den zurückliegenden Jahren kletterte die Wohnraumnachfrage in den Speckgürteln vieler Großstädte. Die Pandemie verstärkt diesen Trend, und auch ländliche Regionen sind zusehends gefragt. Aber wie nachhaltig ist er, und wie sollten die vom Boom betroffenen Kommunen reagieren?
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Erschienen in Heft 4/2021 Stadtentwicklung und Vergaberecht
Insbesondere Hotels, Kaufhäusern und Einzelhandelsgeschäften macht die Coronakrise zu schaffen. Durch die Pandemie gingen Umsätze zurück, viele Unternehmen müssen vermutlich aufgeben. In welche neuen Nutzungsarten könnten die Handelsflächen und Hotels umgebaut werden, und welche baurechtlichen Details sind zu beachten?
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Erschienen in Heft 5/2012 Nachhaltigkeit und Wohnen
Während Verbände und Politik noch über die Fortschreibung und Verschärfung der gültigen Energieeinsparverordnung beraten, unterschreiten Architekten wie das Berliner Büro Deimel Oelschläger mit ihren Gebäuden die derzeit für Neubauten geltenden Energiekennwerte um ein Vielfaches. Dabei geht der Trend zu Häusern, die mehr Energie produzieren, als sie verbrauchen – die sogenannten Plus-Energie-Häuser. Diesen Standard schreibt die EU zwar erst ab 2021 verbindlich vor, jedoch zeigen schon heute Projekte wie die Plus-Energie-Siedlung Newtonprojekt in Berlin-Adlershof, wie die klimaneutrale Siedlung von morgen aussehen könnte.
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Erschienen in Heft 5/2012 Nachhaltigkeit und Wohnen
Im Rahmen des diesjährigen Verbandstages in Berlin berief die Mitgliederversammlung am 21. September 2012 die vhw-Gremien neu. Dabei wurde Peter Rohland in seinem Amt als Vorstand des vhw e.V. bestätigt. In den Verbandsrat wurden 6 neue Mitglieder gewählt. Dem Gremium mit seinen ehrenamtlichen Mitgliedern obliegen u. a. die Beratung und Aufsicht des Vorstandes. In das Kuratorium, das bisher 65 Mitglieder umfasste, wurden 10 neue Mitglieder gewählt. Das Kuratorium des vhw setzt sich – abzüglich der ausgeschiedenen Mitglieder – aktuell aus insgesamt 56 Personen zusammen. Die Mitgliederversammlung hat darüber hinaus Reinhart Chr. Bartholomäi zum Ehrenvorsitzenden sowie Volker Nordalm und Prof. Dr. Klaus Borchard zu Ehrenmitgliedern des vhw ernannt. Gemäß der Satzung wurden Vorstand, Verbandsrat, Rechnungsprüfungsausschuss und Kuratorium des vhw für die Dauer von drei Jahren gewählt.
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Erschienen in Heft 5/2012 Nachhaltigkeit und Wohnen
Nein, Günther Jauch war nicht da – aber der Gasometer in Berlin-Schöneberg strahlte auch ohne den prominenten Moderator ein besonderes Flair aus. Der vhw hatte sich diesmal als Veranstaltungsort für seinen jährlichen Verbandstag ein Industriedenkmal und Fernsehstudio gleichermaßen ausgesucht. Aber rasch wurden sowohl die Anordnung als auch die Dimensionen von Bühnenbereich und Zuschauerrängen von Referenten und Teilnehmern angeeignet. "BürgerMachtStadt – Kommunen als Rettungsanker der Demokratie?!" – so hieß das Thema des vhw-Verbandstages 2012, und über 200 Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Verwaltung sind der Einladung des Verbandes gefolgt. Die Rolle Günther Jauchs übernahm – wie schon beim Verbandstag 2011 – Elke Frauns aus Münster.
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Erschienen in Heft 5/2012 Nachhaltigkeit und Wohnen

Erschienen in Heft 3/2018 Gemeinwohlorientierung in der Bodenpolitik

Erschienen in Heft 3/2018 Gemeinwohlorientierung in der Bodenpolitik
Trotz einer Entwicklung zu mehr Deregulierung und Finanzialisierung der Wohnungsmärkte leitete Berlin vor einigen Jahren einen Prozess ein, bei welchem die öffentliche Hand wieder zunehmend in die Wohnungsversorgung eingreift. Diese Wiederkehr kommunaler Wohnungsversorgung mag vor dem Hintergrund massiver Liberalisierungen in den 1990er und 2000er Jahren überraschen, jedoch ist eine aktive öffentliche Wohnungspolitik in Berlin aus historischer Perspektive nicht neu, galt die Stadt doch vor der Phase der Marktderegulierung jahrzehntelang als Hochburg kommunaler Wohnraumversorgung. Diese intensive öffentliche Auseinandersetzung mit der städtischen Wohnungsversorgung wird aktuell wiederentdeckt.
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Erschienen in Heft 3/2018 Gemeinwohlorientierung in der Bodenpolitik
In vielen Ballungsräumen ist momentan die Realisierung von kostengünstigem Wohnraum eine der größten und schwierigsten Aufgaben der Stadtentwicklung. Es besteht durch den hohen Druck des engen Wohnraummarktes die Gefahr, dass durch zu großmaßstäbliche und schnelle Planungen neue Stadtviertel entstehen, die nicht den vielfältigen Anforderungen der modernen Stadtgesellschaft entsprechen. So können sie letztendlich Gefahr laufen, zu neuen Problemgebieten zu werden. Baugemeinschaften können dieser Entwicklung entgegensteuern: Sie haben bewiesen, dass sie – neben nutzergerechten Projekten – Beiträge für die Realisierung von kostengünstigem Wohnraum leisten. Einige Projekte erfüllen dieses sogar dauerhaft.
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Erschienen in Heft 3/2018 Gemeinwohlorientierung in der Bodenpolitik
Derzeit fordern viele Menschen in Ballungsregionen mehr Wohnraum. Sie werden von Bund, Ländern und Kommunen vielfach erhört, die bemüht sind, die Neubauquote anzukurbeln. Letztlich werden mit einer beherzten Wohnungsbaupolitik Wahlen gewonnen. Dabei führt die hohe Wohnungsnachfrage in Ballungsregionen dazu, dass neben Innenstadtverdichtungen auch komplett neue Stadtteile geplant werden. Leider schießen die Planer bei großen Wohnprojekten manchmal über das Ziel hinaus und drohen die Fehler der sechziger und siebziger Jahre zu wiederholen. Seinerzeit entstanden schlecht angebundene Hochhaussiedlungen, teils viele Kilometer von den Kernstädten entfernt, die sich in der Folge zu sozialen Brennpunkten entwickelten.
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Erschienen in Heft 3/2018 Gemeinwohlorientierung in der Bodenpolitik
Ein intelligentes Flächenmanagement spielt zur Bewältigung der sich verschärfenden Mengen-, Qualitäts- und Preisprobleme auf dem Wohnungsmarkt eine zentrale Rolle. Angesichts der rasant steigenden Bodenpreise, des anhaltenden Zuzugs in die Städte und des niedrigen Kapitalmarktzinsniveaus spitzt sich die Situation weiter zu. Zugleich führen die aktuellen Markteinflüsse zu einer sinkenden Herstellungsrate im Sozialen Wohnbau. Offensichtlich reichen die bestehenden Handhaben des Bodenrechts nicht aus, um die signifikanten Versorgungsengpässe auf dem Boden- und Wohnungsmarkt zu bewältigen. Da sich keine grundlegende Reform im Bodenrecht auf Bundesebene abzeichnet, sind die Kommunen gefordert, effiziente Strategien der kommunalen Bodenpolitik zu entwickeln, um das Versorgungsdefizit vor allem mit bezahlbarem Wohnraum zu beseitigen.
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Erschienen in Heft 3/2018 Gemeinwohlorientierung in der Bodenpolitik
„Fehlendes Bauland ist der Flaschenhals für mehr Wohnungsbau“. Wohnungsbauministerin Priska Hinz brachte es im März 2017 auf den Punkt: Um den Mangel an bezahlbaren Wohnungen wirkungsvoll bekämpfen zu können, braucht es neben finanziellen Mitteln vor allem baureife Grundstücke. Mit der Bauland-Offensive Hessen GmbH haben das Land Hessen und die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte/Wohnstadt ein Instrument geschaffen, das die Kommunen bei der raschen Baulandentwicklung unterstützt und diesen Flaschenhals aufbricht. Ein gutes Jahr nach der Gründung zog Hinz ein zufriedenes Zwischenfazit. „Es gab bislang 44 Anfragen aus hessischen Kommunen. Vier Machbarkeitsstudien sind fertig, zehn weitere in Bearbeitung.“ Für die Studien stellt das Land Fördermittel in Höhe von 1,3 Mio. Euro zur Verfügung.
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Erschienen in Heft 3/2018 Gemeinwohlorientierung in der Bodenpolitik
„Erbbaurecht“ – das ist doch etwas von „1800 Tobak“: Diesen Kommentar hört man schon einmal – nicht nur von Laien. Eine grobe Fehleinschätzung hinsichtlich der Aktualität und Modernität dieses Instruments! Die Konstruktion des Erbbaurechts, das heißt, die Trennung von Bodeneigentum und Gebäudeeigentum, beleuchtet diese Frage, wem der Boden gehört, noch stärker, als dies beim sogenannten „Volleigentum“ der Fall ist. Eigentumsfragen sind in unserer Gesellschaft hoch sensibel. Das Bodeneigentum als „Allmende“, als Gemeineigentum, zu betrachten, ist für den Großteil der Gesellschaft eher ungewöhnlich.
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Erschienen in Heft 3/2018 Gemeinwohlorientierung in der Bodenpolitik
Ohne Grund und Boden kann sich der Mensch nicht bewegen, nicht arbeiten, nicht wohnen, nicht leben – Grund und Boden sind eine Voraussetzung für die Entwicklung der Städte. Der Bodenmarkt ist im Übrigen ein dem Wohnungsmarkt vorgelagerter Markt – Bodenmarktprobleme haben damit immer unmittelbare Auswirkungen auf das Wohnen! Die Verfügbarkeit von Boden ist nicht frei. Nutzungsrechte stehen i.d.R. nicht der Allgemeinheit zur Verfügung, sondern liegen beim Eigentümer. Die Interessen der Grundstückeigentümer sowie das Interesse der Allgemeinheit lassen sich aber nicht immer vereinbaren. Dazu kommt, dass Planung dazu beiträgt, Grund und Boden maßgeblich (erst) in Wert zu setzen.
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Erschienen in Heft 3/2018 Gemeinwohlorientierung in der Bodenpolitik
Die vom Bundesamt für Statistik (Destatis 2017) veröffentlichte Statistik zu den Kaufwerten für Bauland weist beim baureifen Land eine Verdoppelung der Preise von 80,- Euro pro Quadratmeter in 2002 auf annähernd 160,- Euro in 2016 aus. Aufgrund der heterogenen Raumentwicklung in Deutschland stellt es sich allerdings als nicht zielführend heraus, Durchschnittsbetrachtungen in ganz Deutschland bei der Preisentwicklung anzustellen. Eine solche Betrachtung führt oftmals zu eher unauffälligen Ergebnissen, da die angespannten und die entspannten bzw. schrumpfenden Märkte sich in einer solchen Betrachtung meist gegenseitig relativieren und somit kein realistisches Bild von den Dynamiken und Besonderheiten der jeweiligen Raumtypen entsteht.
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Erschienen in Heft 3/2018 Gemeinwohlorientierung in der Bodenpolitik
Derzeit wird in vielen Städten über die Einführung sogenannter Baulandmodelle oder Baulandrichtlinien diskutiert. Hauptmotor dieses vermehrten Interesses sind die sich verengenden Wohnungsmärkte und die damit einhergehenden Probleme der Wohnungsversorgung. Davon ausgehend zielen die jüngeren Baulandmodelle insbesondere darauf, den geförderten Wohnungsbau zu forcieren und so den gleichzeitigen Wegfall vorhandener Mietpreis- und Belegungsbindungen zumindest partiell zu kompensieren. Der vorliegende Beitrag befasst sich insbesondere mit den Vorgehensweisen und Methoden der Angemessenheitsprüfung.
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Erschienen in Heft 3/2018 Gemeinwohlorientierung in der Bodenpolitik
Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 10. April 2018 die alte, auf Einheitswerten beruhende Grundsteuer verworfen hat, liegen wieder alle Reformoptionen auf dem Tisch. Der Beitrag stellt kurz die konkurrierenden Reformmodelle und deren Belastungsziele dar. Anschließend wird eine exemplarische Zahllastverschiebungsrechnung für zwei sehr unterschiedliche Städte (Zweibrücken in Rheinland-Pfalz und Berlin) vorgestellt und diese hinsichtlich ihrer Auswirkungen interpretiert. Es zeigt sich die deutliche Überlegenheit von Bodensteuern gegenüber solchen Steuern, die auch das Gebäude mit einbeziehen. Dennoch sind insbesondere bei der reinen Bodenwertsteuer in Metropolen in einzelnen Fällen auch problematische Belastungswirkungen möglich, die sich aber adjustieren lassen.
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