April 2022
Aufenthaltserleichterungen für Geflüchtete aus der Ukraine werden verlängert
Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wird bis zum 31. August 2022 verlängert. Dies hat der Bundesrat mit seiner am 8. April 2022 beschlossenen Zustimmung (BR Drs. 151/22) ermöglicht....
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