Nordrhein-Westfalen,
Vergabe- und Bauvertragsrecht
Um Verfahren zu beschleunigen, Unternehmen durch schnellere Entscheidungen zu entlasten und effizientere Strukturen zu schaffen, wird das Land Nordrhein-Westfalen seine Vergabeprozesse in einer Vergabekammer für ganz Nordrhein-Westfalen bündeln.
Diese neue zentrale Vergabekammer wird bei der Bezirksregierung Münster angesiedelt und soll dafür sorgen, dass öffentliche Aufträge einfacher, transparenter und zügiger überprüft werden. Für einen reibungslosen Übergang erfolgt die Umstellung
In einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie am 10. November 2025 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (BT-Drs. 21/1934) fordert die Bauindustrie weitreichendere Reformen. Kritisiert wird, dass die geplanten Erleichterungen bei der Losvergabe (§ 97 Abs. 4 Satz 3 E-GWB) nur für Infrastrukturprojekte ab ca. 14 Mio. Euro aus dem Sondervermögen gelten. Dies führe zu unterschiedlichen Vergaberegeln
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 5. November2025 eine Klage der Gemeinde Trogen gegen den Planfeststellungsbeschluss für einen Abschnitt des SuedOstLink abgewiesen (Az.: BVerwG 11 A 26.24).
Der SuedOstLink soll eine Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsverbindung vom Nordosten in den Süden Deutschlands herstellen. Er ist nach Maßgabe des Bundesbedarfsplangesetzes als Erdkabel zu errichten. Im Abschnitt C 1 zwischen Münchenreuth und Marktredwitz nähert sich die Leitung
Mit insgesamt 400.000 Euro unterstützt das Innen- und Digitalisierungsministerium von Baden-Württemberg gemeinsam mit der Digitalakademie@bw den Ausbau des Virtuellen Amts. Seit dem 9. September 2025 verzeichnet das neue Förderprogramm "Digital aufs Amt (Virtuelles Amt)" reges Interesse von Kommunen – Bewerbungen können noch bis zum 15. Dezember 2025 eingereicht werden.
Das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung vom 27. Oktober 2025 wurde am 29. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es trat am 30. Oktober 2025 in Kraft. Quelle: Bundesgesetzblatt (BGBl. 2025 I Nr. 257)
Der Deutsche Bundestag hat das von der Bundesregierung initiierte Gesetz beschlossen, das mit der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes die Voraussetzungen für eine Einbürgerung anpasst. Die Einbürgerung soll wieder klar an eine nachhaltige Integration knüpfen. Das Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes wurde im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2025 I Nr. 257 ) verkündet und tritt am 30. Oktober 2025 in Kraft.
Die EU-Kommission hat die EU-Schwellenwerte für die Jahre 2026 bis 2027 veröffentlicht. Diese Schwellenwerte (ohne Umsatzsteuer) gelten für alle Vergabeverfahren ab dem 1. Januar 2026:
Klassische öffentliche Auftraggeber:
5.404.000 Euro für Bauaufträge
216.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge | 140.000 Euro für oberste und obere Bundesbehörden
750.000 Euro für Soziale und anderen besondere Dienstleistungen*)
Die Bundesregierung plant keine gesonderten Förderprogramme für den Ausbau des barrierefreien öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV). Auch eine finanzielle Förderung von barrierefreien Pkw für Taxi- und Mietwagenunternehmen, um höhere Anschaffungskosten auszugleichen, werde nicht angestrebt, heißt es in der Antwort der Regierung (BT Drs. 21/2340) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT Drs. 21/1946).
Zur Unterstützung der Förderung des Radverkehrs sind im Klima- und Transformationsfonds (KTF) in der 21. Wahlperiode Bundesmittel in Höhe von rund 1,93 Milliarden Euro eingeplant. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT Drs. 21/2158) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT Drs. 21/1702) hervor.
Diese Mittel verteilten sich unter anderem auf Zuweisungen an die Länder zum Bau von Radschnellwegen (rund 349 Millionen Euro), auf Finanzhilfen an die Länder für
Der Bundesrat hat sich am 17. Oktober 2025 zur geplanten Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes positioniert (BR-Stellungnahme, Drs. 422/25). Diese sieht unter anderem einen Wegfall der Berichtspflichten für Unternehmen vor.
Bundesrat warnt vor Übererfüllung von EU-Vorgaben Die Länder begrüßen das Entfallen der Berichtspflicht – es gebe jedoch noch mehr Möglichkeiten, die Unternehmen zu entlasten. Diese sollten vollständig ausgeschöpft werden, um die Wettbewerbsfähigkeit