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Der rheinland-pfälzische Landtag hat am 22. September 2025 ein vollständig neues Bestattungsgesetz verabschiedet, das Ende September in Kraft getreten ist. Nach über 40 Jahren wurde Rechtslage nun erstmalig wieder grundlegend geändert. Weil sich die Vorstellungen der Gesellschaft hinsichtlich der Bestattungs- und Trauerkultur in den letzten Jahrzehnten verändert und weiterentwickelt haben, sah es der Ministerrat in Mainz an der Zeit, eine Reform des Bestattungsrechts durchzuführen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für mögliche Bestattung- und Beisetzungsarten wurden umfassend erweitert durch sogenannte "neue Bestattungsformen" wie die Aschebeisetzung in Flüssen, das Ausbringen von Asche auf privaten oder öffentlichen Grundstücken oder die Aufbewahrung der Urne im Privatbereich. Doch auch im Friedhofswesen des Bundeslandes Rheinland-Pfalz sind in einigen Bereichen deutliche Änderungen vorgesehen. Die Leichenbestattung im Tuch statt im Sarg, die Möglichkeit der Ascheverstreuung auf Friedhöfen oder verkürzte Mindestruhezeiten für Aschen bringen Änderungsbedarf in Friedhofssatzungen und der Verwaltungspraxis mit sich.
Das Seminar soll helfen, die anstehenden Änderungen für die tägliche Friedhofspraxis verständlich zu machen. Es wird ein kritischer Blick auf die Details der Neuregelungen geworfen, zu denen auch eine neue Durchführungsverordnung zählt.
Gleichzeitig soll eine Einordnung in den viel beschriebenen Wandel der Bestattungskultur in Deutschland vorgenommen werden, der auch den Blick auf eine geänderte Rechtslage in anderen Bundesländern beinhaltet.
Außerdem bietet das Seminar Gelegenheit, Ihre speziellen Fragen zu diskutieren. Senden Sie diese bitte an
fortbildung@vhw.de (bis 14 Tage vor der Veranstaltung, unter Angabe der Webinarnummer).