Veranstaltungsdetails

Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung

Ausnahmen und Befreiungen - § 31 BauGB
Wer darf Dispensanträge stellen und wie geht das?

Termin
09.10.2024
Uhrzeit
9:30 - 16:00 Uhr
VA-Typ | Nr.
Webinar | WB244224
Dozentin
Dipl.-Ing. Martina Zang
Nicht-Mitglieder
€ 395,00*
vhw-Mitglieder
€ 325,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozentin

Dipl.-Ing.                                                   Martina Zang

Dipl.-Ing. Martina Zang

Bauamtsleiterin der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein, zuvor Bauoberrätin bei der Bauaufsicht der Region Hannover

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Inhalte

Kaum ein Vorhaben kommt ohne eine Ausnahme oder Befreiung aus. Die vom Bauherrn gewünschten Abweichungen sind überaus vielfältig: Sie können die Art der baulichen Nutzung betreffen, aber in gleicher Weise auch das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubare Grundstücksfläche oder die Bauweise. Die Gemeinden sind bereit großzügige Befreiungen zu gewähren, damit der Bebauungsplan nicht geändert werden muss. Neben diesen planungsrechtlichen Abweichungen geht es im Genehmigungsverfahren auch um Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften, die häufig in die Bebauungspläne einfließen.

Die Rechtsanwendung der maßgeblichen Vorschriften erweist sich mit Blick auf die unbestimmten Rechtsbegriffe, den Ermessensspielraum und schließlich auch den Nachbarschutz nicht selten als unsicher. Alle wesentlichen Tatbestände des § 31 BauGB werden erläutert und mit Rechtsprechungen untermauert. Dabei werden auch die neuen Regelungen des Baulandmobilisierungsgesetzes bezüglich der Erleichterungen von Befreiungen zugunsten des Wohnungsbaus gemäß § 31 Abs. 2 und 3 BauGB beleuchtet.
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Baugenehmigungsbehörden, Bauordnungs- und Bauaufsichtsämter und der kommunalen Rechtsämter. Die Veranstaltung wendet sich weiter an öffentliche und private Bauherren, deren Architekten, Liegenschaftsverwaltungen bei Wohnungs- und Industrieunternehmen sowie rechtsberatend Tätige.
Hinweise zur Teilnahme
Bitte haben Sie zum Webinar eine Textausgabe des BauGB, der BauNVO sowie Ihrer Landesbauordnung zur Hand.

Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung über 5 Vortragsstunden aus. Diese ist auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer sowie zur Anerkennung nach § 34c Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV bei der hierfür zuständigen Behörde.

Die Anerkennung der Veranstaltung als Pflichtfortbildung durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und Ingenieurkammer Bau NRW wird beantragt.
Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am Webinar
Für das Webinar nutzen wir Cisco Webex Meeting.

Anwendungsdatei mit Installation
Sie haben Webex Meeting bisher noch nicht genutzt? Dann werden Sie nach dem Anklicken des Zugangslinks aufgefordert, sich die Datei webex.exe herunterzuladen. Wir empfehlen das Herunterladen und die Installation der Anwendungsdatei, da Sie dann alle Interaktionsmöglichkeiten vollumfänglich nutzen können.
Browserzugang ohne Installation
Alternativ können Sie auch, ohne Installation, über Ihren Browser beitreten. Wir empfehlen eine aktuelle Version von Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge oder Safari für MacOS.
Zugang mit Tablet oder Smartphone
Mit der App von Webex für Android und iOS ist eine Teilnahme auch über ein Tablet oder Smartphone möglich.

Prüfen Sie die Beitrittsmöglichkeit mit unserem frei zugänglichen Test-Raum:
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Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 2375 281 3625


Video-LeitfadenLink Test-Raum

Inhaltlich zuständig

Petra Lau