Veranstaltungsdetails

Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung

Die Landesbauordnung 2022/2023 in der praktischen Anwendung

Termin
27.06.2024
Uhrzeit
9:00 - 16:00 Uhr
Ort | Bundesland
Saarbrücken | Saarland
VA-Typ | Nr.
Präsenzveranstaltung | SL240009
Dozierende
Michael Bitz, Peter Schwarz
Nicht-Mitglieder
€ 160,00*
vhw-Mitglieder
€ 140,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozierende

Michael Bitz

Michael Bitz

Präsident des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes, Saarlouis; Der Referent ist Vorsitzender des dortigen Bausenats, langjähriges Mitglied des Baulandsenats beim Saarländischen Oberlandesgericht und des gemeinsamen Flurbereinigungsgerichts für Rheinland-Pfalz und das Saarland beim OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz.

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Peter Schwarz

Verwaltungsoberrat beim Regionalverband Saarbrücken; langjähriger Leiter der Unteren Bauaufsichtsbehörde beim Regionalverband Saarbrücken; Der Referent ist als Dozent für das Fach Öffentliches Baurecht an verschiedenen Bildungseinrichtungen für die öffentliche Verwaltung und die Immobilienwirtschaft tätig.

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Inhalte

Der Landtag des Saarlandes hat im Dezember 2023 einen Entwurf der Landesregierung vom August 2023 für ein Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung und des Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetzes (Drucksache Nr. 17/546 vom 14.8.2023) in zweiter Lesung verabschiedet. Dieser Gesetzentwurf, mit dem einer Beanstandung der Europäischen Kommission bezüglich einer nicht ordnungsgemäßen Umsetzung europäischer Richtlinien zur Anerkennung von Berufsqualifikationen auch im Bereich der Landesbauordnung Rechnung getragen werden soll, sah auch Änderungen der Landesbauordnung vor, die nach der Gesetzesbegründung Beiträge zum Klimaschutz, etwa durch eine abstandsflächenrechtliche Privilegierung von Wärmepumpen, wie auch zur "Vereinfachung des Bauens" leisten sollen. Letztere war zuvor mehrfach insbesondere von der Architektenkammer des Saarlandes unter Verweis auf eine aktuell äußerst angespannte Situation im Bausektor eingefordert worden. Die dabei auch geforderte "Vereinfachung" des Abweichungsrechts bei technischen Anforderungen findet sich in dem Gesetz allerdings nicht.

In dem Seminar werden zunächst einleitend gezielt die nach dem erwähnten Gesetz vorgesehenen Veränderungen bei den materiellen Anforderungen an die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Saarland im Einzelnen vorgestellt. Ferner sollen, wie in der Vergangenheit, Beispiele aus der Entscheidungspraxis (auch) der saarländischen Verwaltungsgerichte angesprochen werden und anhand der ihnen zugrundeliegenden Fälle Fragen des materiellen Baurechts, auch des jeweils fallrelevanten Bauplanungsrechts, behandelt werden.

Gesundheitsschutz hat Priorität

Informationen über Maßnahmen zum Infektionsschutz bei Präsenzveranstaltungen finden Sie hier.
Zielgruppe

Leiter/innen und Mitarbeiter/innen der kommunalen und staatlichen Fachbehörden, der Wohnungs- und Dienstleistungsunternehmen sowie Architekten, Bauingenieure und Rechtsanwälte, die in diesem Rechtsgebiet arbeiten

Hinweise
Die Teilnehmer/innen werden gebeten, die Texte der Landesbauordnung, des Baugesetzbuchs und der Baunutzungsverordnung zu dem Seminar mitzubringen.

Inhaltlich zuständig

Detlef Loch

Organisatorisch zuständig

Ulrike Ferg

Organisation

Anschrift

vhw-Geschäftsstelle Saarland
Konrad-Zuse-Straße 5
66115 Saarbrücken

Veranstaltungsort