Veranstaltungsdetails

Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung

Die Planung von Windenergiegebieten und die Zulassung von Windenergieanlagen im Vollzug der geänderten Rechtslage

Termin
26.06.2024
Uhrzeit
9:30 - 16:00 Uhr
VA-Typ | Nr.
Webinar | WB244239
Dozierende
Heinz G. Bienek, Dr. Jens Wahlhäuser
Nicht-Mitglieder
€ 395,00*
vhw-Mitglieder
€ 325,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozierende

Heinz G. Bienek

Ministerialrat a. D., zuletzt Leiter des Referates Grundsatz-und Rechtsange­legenheiten im Sächsischen Staatsministerium des Innern

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Dr.                                                          Jens Wahlhäuser

Dr. Jens Wahlhäuser

Regierungsdirektor, Referat "Angelegenheiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen", Bundeskanzleramt. Mitautor des Kommentars Dr. Schrödter (Hrsg.) "Baugesetzbuch".

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Inhalte

Der Ausbau der Windenergie spielt eine entscheidende Rolle für den Ausbau der erneuerbaren Energie und für das Erreichen der Klimaschutzziele.

Die Bereitstellung von Flächen ist dabei eine zentrale Herausforderung. Das am 1.2.2023 in Kraft getretene Windflächenbedarfsgesetz legt verbindlich fest, welche Flächenziele die einzelnen Bundesländer bis Ende 2027 bzw. Ende 2032 zu erreichen haben.

Die Länder sind verpflichtet, bis 31.05.2024 entscheiden, wie diese Ziele umgesetzt werden sollen.

Der Bundesgesetzgeber hat neben der Bestimmung von Flächenzielen die Planungssystematik von Windenergieanlagen in § 35 und § 249 BauGB geändert.

Informieren Sie sich über die Planung von Windenergiegebieten unter den neuen rechtlichen Regelungen, die Zulassung von Windenergieanlagen und (im Überblick) über Regelungen zu PV- und Biomasse-Anlagen sowie zur Sonderregelung für Vorhaben zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien.
Zielgruppe
Für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen zuständigen Behörden, zu beteiligende Behörden und Träger öffentlicher Belange, Bau-, Planungs-, Umwelt- und Rechtsämter von Kommunen, planende Architekten und Ingenieure, Vertreter von Verbänden, Eigentümer, Investoren und Antragsteller sowie im Bau- und Umweltrecht tätige Rechtsanwälte.
Hinweise zur Teilnahme
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung über 5 Vortragsstunden aus. Diese ist auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer sowie zur Anerkennung nach § 34c Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV bei der hierfür zuständigen Behörde.

Die Veranstaltung ist als Pflichtfortbildung zur Anerkennung bei der Ingenieurkammer Bau NRW beantragt.

Die Anerkennung der Veranstaltung als Pflichtfortbildung durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen wurde beantragt.

Info Pflichtfortbildungen: www.vhw.de/fortbildung/pflichtfortbildungen
Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am Webinar
Für das Webinar nutzen wir Cisco Webex Meeting.

Anwendungsdatei mit Installation
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Zugang mit Tablet oder Smartphone
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Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 2375 281 3625


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Inhaltlich zuständig

Petra Lau