Veranstaltungsdetails

Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung

Die Verhinderung bzw. Steuerung unerwünschter Vorhaben, insbesondere von Vergnügungsstätten

Termin
10.10.2023
Uhrzeit
9:00 - 16:00 Uhr
Ort | Bundesland
Saarbrücken | Saarland
VA-Typ | Nr.
Präsenzveranstaltung | SL230010
Dozent
Prof. Dr. Holger Kröninger
Nicht-Mitglieder
€ 150,00*
vhw-Mitglieder
€ 130,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozent

Prof. Dr.                                                    Holger Kröninger

Prof. Dr. Holger Kröninger

Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Rechtsanwaltskanzlei Rapräger, Hoffmann & Partner, Saarbrücken

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Inhalte

Die Verhinderung bzw. Steuerung von Vergnügungsstätten (Wettbüros, Spielhallen, Bordelle) bereiten in der baurechtlichen Praxis immer wieder Probleme.

Es ist kein Einzelfall, dass ein zur Genehmigung gestelltes Vorhaben den eigentlichen planungsrechtlichen Interessen der Gemeinde, häufig auch dem Vergnügungsstätten-Konzept, widerspricht. Vor diesem Hintergrund nutzen die Gemeinden häufig die Gelegenheit, im Rahmen des Verfahrens auf Erteilung des Einvernehmens nach § 36 BauGB die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die kommunalen Planungsinteressen
durchzusetzen.

Darüber hinaus hat das Baugesetzbuch den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, zur Sicherung der Bauleitplanung vor tatsächlichen Veränderungen während des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans eine förmliche Veränderungssperre zu erlassen (§ 14 BauGB) oder bei der Bauaufsichtsbehörde die Zurückstellung eines Baugesuchs um maximal ein Jahr (§ 15 BauGB) zu beantragen.

Im Mittelpunkt des Seminars stehen die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vergnügungsstätten (Wettbüros, Spielhallen, Bordelle) sowie die Handlungsoptionen der Städte und Gemeinden.

Nutzen Sie die Gelegenheit, aktuelle Probleme mit dem Referenten und den anwesenden Fachkollegen zu diskutieren. Gerne können Sie Ihre konkreten Praxisfälle vorab einreichen. Sie werden dann im Seminar besprochen.

Gesundheitsschutz hat Priorität

Informationen über Maßnahmen zum Infektionsschutz bei Präsenzveranstaltungen finden Sie hier.
Zielgruppe

Leiter/innen und Mitarbeiter/innen der kommunalen und staatlichen Fachbehörden, insbesondere der Bauplanungs- und Bauverwaltungsämter, der Bauaufsichtsbehörden, der Kommunalaufsicht und Rechtsanwälte.

Hinweise
Teilnahmebescheinigung:
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus (geeignet auch zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer oder als Fortbildungsnachweis bei der Architektenkammer/Ingenieurkammer).

Inhaltlich zuständig

Detlef Loch

Organisatorisch zuständig

Ulrike Ferg

Organisation

Anschrift

vhw-Geschäftsstelle Saarland
Konrad-Zuse-Straße 5
66115 Saarbrücken

Veranstaltungsort