Veranstaltungsdetails

Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung

Die vorübergehende Nutzung von Räumen für Veranstaltungen

Termin
28.11.2024
Uhrzeit
9:30 - 16:00 Uhr
VA-Typ | Nr.
Webinar | WB244195
Dozierende
Dipl.-Ing. (FH) Katharina Hohenhoff, Hartmut Starke
Nicht-Mitglieder
€ 395,00*
vhw-Mitglieder
€ 325,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozierende

Dipl.-Ing. (FH)                                              Katharina Hohenhoff

Dipl.-Ing. (FH) Katharina Hohenhoff

Architektin, Technische Sachbearbeiterin Sonderbau bei der Bauaufsicht der Region Hannover

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Hartmut Starke

Hartmut Starke

Technischer Aufsichtsbeamter beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt, Hannover a. D., Mitautor des Praxisleitfadens Versammlungsstättenverordnung, Pocketguide Sportevents, Handbuch Fliegende Bauten, 2. Auflage xemp Verlag, Berlin

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Inhalte

Ob Scheunenfeste, Schulabschlussfeiern oder Bürgerversammlungen - oft werden Räume, die nicht als Versammlungsstätte genehmigt sind, einmalig oder vorübergehend als Versammlungsstätte genutzt. Eine solche Nutzung ermöglichen Ausnahmen von den Anforderungen der Versammlungsstätten-Verordnung z. B. im Hinblick auf die Führung und Bemessung von Rettungswegen, die Beschaffenheit von Treppen, Türen und Toren, die Toilettenräume oder die Bestuhlung, wenn der Brandschutz und die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sowie der Mitwirkenden auf andere Weise gewährleistet ist.

Die erhöhte Anzahl von zumeist ortsunkundigen Personen erfordert hierbei spezielle Maßnahmen zur Gewährleistung der Personensicherheit - insbesondere bei einer erforderlichen Evakuierung der Personen im Gefahren- bzw. Brandfall.

Bei der vorübergehenden Nutzung von Räumen für Veranstaltungen ist insbesondere durch organisatorische Maßnahmen zu gewährleisten, dass die Flucht- und Rettungswege innerhalb des Gebäudes für den Zeitraum der Selbst- bzw. Fremdrettung sichergestellt werden, und so das Personenrisiko auf ein bauordnungsrechtlich akzeptiertes Maß minimiert wird.
Zielgruppe
Beschäftigte der Bauaufsichtsbehörden, Sachverständige der Technischen Überwachungsvereine, Prüfingenieure für Baustatik als Sachverständige in der Überwachung, Angehörige der Brandschutzdienststellen, Vertreter der Gemeinden, Betreiber von Versammlungsstätten sowie Veranstaltungsmeister.
Hinweise zur Teilnahme
Bitte haben Sie zum Webinar den Text Ihrer Versammlungsstättenverordnung zur Hand.Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung über 5 Vortragsstunden aus. Diese ist auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer sowie zur Anerkennung nach § 34c Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV bei der hierfür zuständigen Behörde.

Die Anerkennung der Veranstaltung als Pflichtfortbildung durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und Ingenieurkammer Bau NRW wird beantragt.

Westfalen und Ingenieurkammer Bau NRW wird beantragt.

Info Pflichtfortbildungen: www.vhw.de/fortbildung/pflichtfortbildungen

Info Pflichtfortbildungen: www.vhw.de/fortbildung/pflichtfortbildungen

Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am Webinar
Für das Webinar nutzen wir Cisco Webex Meeting.

Anwendungsdatei mit Installation
Sie haben Webex Meeting bisher noch nicht genutzt? Dann werden Sie nach dem Anklicken des Zugangslinks aufgefordert, sich die Datei webex.exe herunterzuladen. Wir empfehlen das Herunterladen und die Installation der Anwendungsdatei, da Sie dann alle Interaktionsmöglichkeiten vollumfänglich nutzen können.
Browserzugang ohne Installation
Alternativ können Sie auch, ohne Installation, über Ihren Browser beitreten. Wir empfehlen eine aktuelle Version von Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge oder Safari für MacOS.
Zugang mit Tablet oder Smartphone
Mit der App von Webex für Android und iOS ist eine Teilnahme auch über ein Tablet oder Smartphone möglich.

Prüfen Sie die Beitrittsmöglichkeit mit unserem frei zugänglichen Test-Raum:
Meeting Passwort: Fortbildung!
Nur für Tablet/Smartphone:
Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 2375 281 3625


Video-LeitfadenLink Test-Raum

Inhaltlich zuständig

Petra Lau