Veranstaltungsdetails

Abgabenrecht

Erschließungs- und Erschließungsbeitragsrecht für Fortgeschrittene

Termin
29.10.2024
Uhrzeit
9:30 - 16:30 Uhr
Ort | Bundesland
Stuttgart | Baden-Württemberg
VA-Typ | Nr.
Präsenzveranstaltung | BW242000
Dozierende
Dr. Thomas Burmeister, Ulrike Göppl
Nicht-Mitglieder
€ 435,00*
vhw-Mitglieder
€ 370,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozierende

Dr.                                                          Thomas Burmeister

Dr. Thomas Burmeister

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Partner der Kanzlei Bender Harrer Krevet, Freiburg i.Br., berät Investoren und vor allem zahlreiche Gemeinden im Bereich des Bau-, Planungs- und Umweltrechts. Autor des Fachbuches - Praxishandbuch - Städtebauliche Verträge -, vhw Verlag sowie Mitautor des Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger BauGB Kommentar, C.H.Beck-Verlag

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Ulrike Göppl

Ulrike Göppl

Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Stuttgart in der Fachkammer für Erschließungsbeitragsrecht, davor langjähriges Mitglied des Fachsenats für Abgabenrecht am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Autorin des Fachbuches "Leitfaden zum Erschließungsbeitragsrecht in Baden-Württemberg", Boorberg-Verlag 2007 und Mitautorin beim "Handbuch Kommunalabgabenrecht", Hrsg. Christ/Oebbecke, 2. Aufl. 2022, C.H.Beck Verlag

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Inhalte

Durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und der Gemeindeordnung vom 2. Dezember 2020 wurde in § 20 Abs. 5 KAG eine zeitliche Obergrenze von 20 Jahren zur Festsetzung von Erschließungsbeiträgen ab Eintritt der Vorteilslage eingefügt, der in der Praxis zu schwierigen Auslegungsproblemen führt. § 20 Abs. 5 KAG stellt eine Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Belastungsvorhersehbarkeit und -klarheit, mit dem sich der Verwaltungsgerichtshof in den Jahren 2013 bis 2022 in mehreren Entscheidungen befasst hat. Zudem wurde das Erschließungsbeitragsrecht an Änderungen der Regelungen zu städtebaulichen Verträgen im Baugesetzbuch angepasst. Der Verwaltungsgerichtshof hat sich außerdem in den letzten Jahren mit der Behandlung von Kreisverkehrsanlagen und der Bildung von Abrechnungseinheiten beschäftigt. Des Weiteren gibt es neuere Entwicklungen zu dem Thema Abrechenbarkeit einer in tatsächlicher Hinsicht schon lange vorhandenen Straße. Das Seminar wird Sie hier auf den aktuellen Stand bringen.
Darüber hinaus werden die bau- und planungsrechtlichen Vorfragen einer Beitragserhebung vertiefend behandelt. Aufbauend auf den Grundbegriffen des Erschließungsbeitragsrechts zeigt Ihnen das Referententeam auf,
  • was Sie schon in der Planungsphase berücksichtigen sollten,
  • welche Gestaltungsmöglichkeiten Ihnen das Recht bietet,
  • wie Sie verfahrensrechtliche Probleme lösen,
  • welche Sonderprobleme bei der Veranlagung von Altfällen in bereits bestehenden Baugebieten entstehen.

Sie haben auch Gelegenheit eigene Schwerpunkte zu setzen. Bitte senden Sie Ihre Fragen und Problemfälle bis zwei Wochen vor Seminarstart per E-Mail an gst-bw@vhw.de.

Gesundheitsschutz hat Priorität

Informationen über Maßnahmen zum Infektionsschutz bei Präsenzveranstaltungen finden Sie hier.
Zielgruppe
Mitarbeiter(innen) der Bauverwaltungs-, Tiefbau-, Rechts-, Rechnungsprüfungs- und Kämmereiämter sowie der Kommunalaufsichtsbehörden und Liegenschaftsverwaltungen bei Wohnungs- und Industrieunternehmen sowie Immobilienmakler und auf diesem Gebiet spezialisierte Rechtsanwälte und Verwaltungsrichter.

Inhaltlich zuständig

Nora Winckel

Organisatorisch zuständig

Sonja Blessing

Organisation

Ilona Naser

Organisation

Susanne Rothe

Organisation

Anschrift

vhw-Geschäftsstelle Baden-Württemberg
Gartenstraße 13
71063 Sindelfingen

Veranstaltungsort